Eigentumsfragen im Grundstucksrecht

Hallo, hab gelesen das hier wirklich viele richtig fit ins Rechtsfragen sind. mal sehen, was ihr zu meinen allegemeinen fragen sagt.

angenommen, man kauft ein grundstück kaufen, das 2 eigentümer hat.
grundstück gehört eigentümer A zum großanteil. ihm ist im notarvertrag und grundbuch das darauf befindliche haus zur nutzung eingetragen. A wird betreut und der Betreuer ist der Verkäufer.

eigentümer B ist mindereigentümer und wird betreut. gleich von 3 betreuern. wobei angenommen wird, dass der betreute eigentlich verkaufen möchte, aber die betreuer aus egoistischen gründen den verkauf verhindern wollen.

welche theoretischen möglichkeiten gibt es die sache rechtlich sauber zu behandeln?

  1. Darf der Betreuer den verkauf behindern? wenn ja, wie kann man ihm egoistische Gründe nachweisen?

  2. Kann man einzelne Anteile erwerben? Also falls einer der Eigentümer nicht verkaufen will.

  3. Wird unterschieden zwischen dem Grundstück als Land. Also der Fläche? Und dem darauf befindlichen Bebauungen, dem Haus und der Laube? Das heißt, wenn man ein Grundstück kauft, ist dann immer alles zusammen?

  4. Und wie verhält es sich mit den Nutzungsrechten? Sind die völlig eigenständig zu den Eigentumsrechten? Wenn man das Grundstück im ganzen erwirbt erlöschen die Nutzungsrechte oder? Was aber, wenn man nur Anteile von einem Eigentümer kauft? Wenn man die mehrheitsanteile Anteile kauft von dem der das Haus als Alleineigentümer nutzt, was gehört dann einem? nur die Anteile vom Grundstück und 100% vom Haus? Oder vom Ganzen nur die entsprechenden Anteile. Und somit würden dem anderen Eigentümer dann noch die Rest-Anteile vom Haus gehören?

  5. Gibt es einen Weg, wie man die Anteile von dem Mindereigentümer aus dem Grundstück rechnen kann? Oder gibts nen Plan wo die liegen? Ich würde ja jetzt vermuten, dort wo die Laube ist, die im zur Nutzung überlassen wurde.

  6. Sollten mehrere Eigentümer in einem Grundstück sein, was muß beachtet werden? Kann ein Eigentümer alles bestimmen z.B. Gartenpflanzung oder Hausumbau? Oder muß der andere Mindereigentümmer zu allem sein ok geben?

Ich hoffe das zumindest auf einzelne Fragen jemand ne Antwort weiß.
Gruß und besonderen Dank an Jö.Za. :smile: , Tino.

Hallo,

angenommen, man kauft ein grundstück kaufen, das 2 eigentümer
hat.
grundstück gehört eigentümer A zum großanteil. ihm ist im
notarvertrag und grundbuch das darauf befindliche haus zur
nutzung eingetragen. A wird betreut und der Betreuer ist der
Verkäufer.

eigentümer B ist mindereigentümer und wird betreut. gleich von
3 betreuern. wobei angenommen wird, dass der betreute
eigentlich verkaufen möchte, aber die betreuer aus
egoistischen gründen den verkauf verhindern wollen.

Gut. Dieser Notarvertrag und die Eintragung im Grundbuch könnten der Knackpunkt sein.

welche theoretischen möglichkeiten gibt es die sache rechtlich
sauber zu behandeln?

Theoretische Möglichkeiten mag es viele geben, hier ist wohl eher eine praktische Einigung gefragt.
Dazu gehören aber jede Menge Kenntnnisse der Details der Sache. Möglicherweise ist das Forum hier überfordert.

  1. Darf der Betreuer den verkauf behindern? wenn ja, wie kann
    man ihm egoistische Gründe nachweisen?

Ja, er darf. Irgendwo leitet sich doch die Notwendigkeit der Betreuung her. Egoistische Gründe sind schwer nachzuweisen, und selbst wenn, dann könnten sie sich mit den Interessen des Betreuten decken.

  1. Kann man einzelne Anteile erwerben? Also falls einer der
    Eigentümer nicht verkaufen will.

Ja, man kann. Aber dann hat man immer noch den Miteigentümer und muß mit diesem umgehen.

  1. Wird unterschieden zwischen dem Grundstück als Land. Also
    der Fläche? Und dem darauf befindlichen Bebauungen, dem Haus
    und der Laube? Das heißt, wenn man ein Grundstück kauft, ist
    dann immer alles zusammen?

Normalerweise ist immer „alles zusammen“. D. h. jedem gehört eine entsprechender Antei „von allem“. Möglicherweise gibt es aber Regelungen, wer was mit welchen Dingen machen darf. Gibt es irgendwelche alten Verträge, welche Geschichte hat diese Immobilie?

  1. Und wie verhält es sich mit den Nutzungsrechten? Sind die
    völlig eigenständig zu den Eigentumsrechten? Wenn man das
    Grundstück im ganzen erwirbt erlöschen die Nutzungsrechte
    oder? Was aber, wenn man nur Anteile von einem Eigentümer
    kauft? Wenn man die mehrheitsanteile Anteile kauft von dem der
    das Haus als Alleineigentümer nutzt, was gehört dann einem?
    nur die Anteile vom Grundstück und 100% vom Haus? Oder vom
    Ganzen nur die entsprechenden Anteile. Und somit würden dem
    anderen Eigentümer dann noch die Rest-Anteile vom Haus
    gehören?

Siehe oben. Der Erwerber eines Anteils tritt normalerweise in die gleiche Position, die schon der Verkäufer (vorher) hatte. Der Teufel könnte im Detail stecken.

  1. Gibt es einen Weg, wie man die Anteile von dem
    Mindereigentümer aus dem Grundstück rechnen kann? Oder gibts
    nen Plan wo die liegen? Ich würde ja jetzt vermuten, dort wo
    die Laube ist, die im zur Nutzung überlassen wurde.

Kommt darauf an. Ohne Kenntnis des Grundbuchinhaltes ist da garnichts zu raten. Im übrigen: siehe oben.

  1. Sollten mehrere Eigentümer in einem Grundstück sein, was
    muß beachtet werden? Kann ein Eigentümer alles bestimmen z.B.
    Gartenpflanzung oder Hausumbau? Oder muß der andere
    Mindereigentümmer zu allem sein ok geben?

Im Normalfall sollten sich die Miteigentümer einig sein.

Hier sind sehr viele Kenntnisse der Geschichte dieser Immobilie und der bisher unter den Miteigentümern getroffenen Regelungen nötig. Ich würde schon mal daran denken, einen versierten Notar um Beratung zu bitten.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

  1. Darf der Betreuer den verkauf behindern? wenn ja, wie kann
    man ihm egoistische Gründe nachweisen?

Der Betreuer handelt gemäß seiner Aufgabenbereiche und dies (zumindest sollte es so sein) im pflichtgemäßen ermessen zum Wohle des Betreuten. Ansprechpartner wenn tatsächliche Verfehlungen vorliegen sollten wäre das zuständige Betreuungsgericht, ggf. die Betreuungsbehörde.

  1. Kann man einzelne Anteile erwerben? Also falls einer der
    Eigentümer nicht verkaufen will.

Soweit die Eigentümer in Bruchteilen bereits eingetragen sind ja.

  1. Wird unterschieden zwischen dem Grundstück als Land. Also
    der Fläche? Und dem darauf befindlichen Bebauungen, dem Haus
    und der Laube? Das heißt, wenn man ein Grundstück kauft, ist
    dann immer alles zusammen?

Gebäude gelten als wesenticher Bestandteil des Grundstücks soweit sie mit diesem fest verbunden sind. Eine getrennte Veräußerung ist nach bundesdeutschen Recht nicht möglich. Aus DDR Zeiten kennt man noch das rechtliche Konstruckt des selbstständigen Gebäudeeigentums das auch derzeit noch getrennt veräußerlich ist soweit nicht Gebäudeeigentümer und Grundstückseigentümer in einer Person verschmolzen sind.

  1. Und wie verhält es sich mit den Nutzungsrechten?

Welches Nutzungsrecht? Etwa das oben beschriebene Nutzungsrecht aus Art 233 § 4 EGBGB (siehe Grundbucheintrag Abt. II Grundstücksgrundbuch) oder andere?

Sind die
völlig eigenständig zu den Eigentumsrechten? Wenn man das
Grundstück im ganzen erwirbt erlöschen die Nutzungsrechte
oder?

Grundsätzlich Nein.

Was aber, wenn man nur Anteile von einem Eigentümer
kauft?

Dann ist man Miteigentümer zu einem ideelen Anteil. Anspruch auf eine gewisse Grundstücksfläche hat man damit mnicht, es sei denn man trifft Mitbenutzungsregelungen, siehe u.a. § 1010 BGB. Denkbar ist auch eine Gemeinschaftsordnung auf vertraglicher Basis.

  1. Gibt es einen Weg, wie man die Anteile von dem
    Mindereigentümer aus dem Grundstück rechnen kann? Oder gibts
    nen Plan wo die liegen? Ich würde ja jetzt vermuten, dort wo
    die Laube ist, die im zur Nutzung überlassen wurde.

s.o.

  1. Sollten mehrere Eigentümer in einem Grundstück sein, was
    muß beachtet werden? Kann ein Eigentümer alles bestimmen z.B.
    Gartenpflanzung oder Hausumbau? Oder muß der andere
    Mindereigentümmer zu allem sein ok geben?

§ 747 BGB. Alles andere ist zu vereinbahren.

ml.