Eigentumsgrenze ; zuständiger Energieversorger

Hallo

Die (Haus-) Energieversorgung in unserer Gemeinde wird Teils über Oberleitung bzw. Teils Erdkabel gewährleistet.

Nun sollen im Zuge einer Straßenreparatur/ -umbau (die Straße erhält einen zusätzlichen Radweg) die Oberleitungsmasten entfernt werden.

Bisher wurde mein Haus über eine Oberleitung versorgt. Der verplombte Sicherungskasten befindet sich auf dem Dachboden.

Nun soll die Versorgung über ein Erdkabel erfolgen.

Der „Neue“ verplombte Sicherungskasten soll an einer Hausecke, außerhalb des Hauses installiert werden!

Die Kosten der „Neuverlegung“ der Zuführungsleitung zu meinem Sicherungskasten soll ich aufbringen!

Nach meinem Wissen endet die „Eigentumsgrenze des Energieversorgers“ am verplombten Sicherungskasten (in meinem Fall) auf dem Dachboden.

Darf der Energieversorger willkürlich und einseitig die „Eigentumsgrenze“ ändern (So spart er beträchtliche Installationskosten). Diese Zusatzkosten soll ich übernehmen.

Eigentlich habe ich doch „Bestandsschutz“ für diesen verplombten Sicherungskasten. Er entspricht dem derzeitigen geltenden Gesetzen.

Leider habe ich im www. nichts zu diesem Problem gefunden.

Hat jemand das nötige Fachwissen, bzw. kennt die Gesetzeslage dazu?

Ich danke für jede Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
ewiger Lehrling

Hallo !

Der Stromversorger wird doch sicherlich in dem Schreiben an seine Kunden über die bevorstehende Umbaumaßnahme etwas dazu mitgeteilt haben.
Insbesondere auf welchen Punkt der TAB/Stromliefervertrag es sich bezieht.

Und willst Du denn,dass man das Erdkabel auf der Giebelseite des Hauses aufPutz (oder Kanal) bis zum Dachboden hochführt um dort wieder wie vorher anzubinden ?

Das geht sicherlich,nur wie sieht es aus ?

MfG
duck313

Hallo duck313

Im Moment ist dieser Um-/ Neubau noch nicht relevant. Aber er kommt in ein paar Monaten.

Leider ist in dem TAB/Stromliefervertrag und den „Algemeinen Regeln zur Stromlieferung (AGB)“ nichts zu dieser „Problematik“ vermerkt.

Ich habe die Leitungsverlegung vom verplombten Hauptsicherungskasten
zu meinem Haussicherungskasten schon einmal bezahlt!

Warum soll ich diese erneute Leitungsverlegung noch einmal bezahlen?

Bis später

TAB2007 Freileitungshausanschluss
hi

ich fühle mich als Überbringer von schlechten Nachrichten

**TAB2007

5.5 Freileitungshausanschluss**

(3) Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise)sorgt der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Anlage.

6 Hauptstromversorgung
6.1 Aufbau und Betrieb

(6) Bei Freileitungsanschlüssen sollen Zählerplatz und Hauptleitung so ausgeführt werden,
dass die Anlage im Bedarfsfall ohne weitere Maßnahmen auch über einen erdverlegten Kabelanschluss
versorgt werden kann

und im Anhang zur TAB steht bei uns auch noch geschrieben:
(darüber bin ich selber schon gestolpert)

Netzanschlüsse des NB
Der NB behält sich vor, auf Kosten des Anschlussnehmers, insbesondere bei weit von der Kabeltrasse des
Verteilnetzes entfernt liegenden Anwesen, auf dem Grundstück des Anschlussnehmers in nächster Nähe
der allgemeinen Kabeltrasse die Übergabestelle einzurichten

Zugänglichkeit der Übergabestelle
Der Hausanschlusskasten bzw. die Übergabeverteilung sind jederzeit (insbesondere im Gefahrenfall) frei
zugänglich und sicher bedienbar zu halten. Befinden sich diese in geschlossenen Hausanschlussräumen
oder gemeinsamen Hausanschluss- und Zählerräumen, so hat der Anschlussnehmer die freie Zugänglichkeit
durch eine der folgend aufgeführten Maßnahmen zu gewährleisten
(…Steckschloss, Schlüsselkasten blabla…)

werden eigentlich die Überbringer von schlechten Nachrichten immer noch geköpft?