Hallo
Die (Haus-) Energieversorgung in unserer Gemeinde wird Teils über Oberleitung bzw. Teils Erdkabel gewährleistet.
Nun sollen im Zuge einer Straßenreparatur/ -umbau (die Straße erhält einen zusätzlichen Radweg) die Oberleitungsmasten entfernt werden.
Bisher wurde mein Haus über eine Oberleitung versorgt. Der verplombte Sicherungskasten befindet sich auf dem Dachboden.
Nun soll die Versorgung über ein Erdkabel erfolgen.
Der „Neue“ verplombte Sicherungskasten soll an einer Hausecke, außerhalb des Hauses installiert werden!
Die Kosten der „Neuverlegung“ der Zuführungsleitung zu meinem Sicherungskasten soll ich aufbringen!
Nach meinem Wissen endet die „Eigentumsgrenze des Energieversorgers“ am verplombten Sicherungskasten (in meinem Fall) auf dem Dachboden.
Darf der Energieversorger willkürlich und einseitig die „Eigentumsgrenze“ ändern (So spart er beträchtliche Installationskosten). Diese Zusatzkosten soll ich übernehmen.
Eigentlich habe ich doch „Bestandsschutz“ für diesen verplombten Sicherungskasten. Er entspricht dem derzeitigen geltenden Gesetzen.
Leider habe ich im www. nichts zu diesem Problem gefunden.
Hat jemand das nötige Fachwissen, bzw. kennt die Gesetzeslage dazu?
Ich danke für jede Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
ewiger Lehrling