Eigentumsnachweiß Gastank

Angenommen, man erwirbt mit einem Grundstück im Rahmen einer Zwangsversteigerung einen Flüssiggastank (mit mehreren Gaszählern für mehrere Wohnungen)und will den Vertrag mit dem ehemaligen Eigentümer -Gasanbieter nicht weiterfürhren ,da das Gas von einem freien Anbieter in der Regel günstiger ist.
Problem : ohne Eigentumsnachweiß und TÜV-Zertifikat füllt niemand den Tank.
Frage:Wie kommt man an den Eigentumsnachweiß oder was kann man machen,damit jemand den Tank füllt ?
Vielen Dank für mögliche Antworten im Voraus .

Evt. könnte dieser ja dem Gasanbieter gehören.

So kenne ich es nach dem Bau unseres Hauses bis zum Anschluss an das Erdgas.

Hallo !

Ja,die sind oft nur gemietet und man ist deshalb an den Gaslieferanten gebunden,der ihn aufgestellt hatte.

Auf dem Tank sollte es draufstehen. Der Gaslieferant muss dann auch für die Technische Prüfung des Gastanks sorgen.

MfG
duck313

Wenn der Gasanbieter es verpasst,bei einer Zwangsversteigerung seine Rechte an dem Tank anzumelden und nach der Versteigerung auch seine 4-wöchige(ich glaube 4 Wochen)Widerspruchsfrist in Anspruch zu nehmen,geht der Tank in das Eigentum des neuen Grundstückseigentümers über.
Es ist bloß die Frage,ob der Gasanbieter verpflichtet ist,die zu dem Tank gehörenden Unterlagen an den neuen Eigentümer auszuhändigen?

Hi,

bist Du sicher, daß das auch für einen gemieteten Gastank gilt?

Bevor wir unsere Heizanlage auf Holz umgestellt haben, haben wir auch einen Flüssiggastank gehabt. Als wir die Wohnung kauften, haben wir aus Unkenntnis den Kaufbeleg für den Gastank nicht angefordert. Da das Verhältnis zum Verkäufer nicht ganz so optimal war, haben wir uns vom dem Lieferanten, mit dem ein Liefervertrag bestand, bestätigen lassen, das der Gastank nicht gemietet ist.

Den kleinen TÜV machen die meisten Gaslieferanten selbst. Wie es beim großen TÜV (erinnerlich alle 10 Jahre?) ist, weiß ich nicht, da wir davor schon umgestellt hatten.

Gruß
Tina

Bei einer Zwangsversteigerung ist es so,daß wenn ein Eigentümer von beweglichen oder unbeweglichen Sachen nicht rechtzeitig bei Gericht angemeldet hat,die Sachen in das Eigentum des Ersteigerers übergeht,da bin ich mir sicher.
Wahrscheinlich ist es bei einem normalen Verkauf einer Immobilie beim Notar anders,das noch Rechte zB. des Gasanbieters an dem Tank bleiben.
Dies müßte evtl. im Vertrag des Gasanbieters stehen,welchen er mit dem damaligen Eigentümer des Grundstückes abgeschlossen hat.
Wenn dies aber nicht im Kaufvertrag mit dem ehem. Grundstückseigentümer geregelt ist,bestehen sicher Schadensersatzansprüche des aktuellen Grundstückseigentümers an den vorherigen,da er ja nicht wissen konnte,das Rechte Dritter an dem Gastank bestehen.
Dies ist aber nur meine persönliche Rechtsauffasssung,am besten noch mal einen Anwalt fragen.

Auch wenn der Gastank ursprünglich gemietet war,geht er bei einer Zwangsversteigerung in das Eigentum des Ersteigerers über,wenn der Gastankvermieter seine Ansprüche bei Gericht nicht rechtzeitig angemeldet hat.
MfG. mordfried1

Bei einer Zwangsversteigerung ist es so,daß wenn ein
Eigentümer von beweglichen oder unbeweglichen Sachen nicht
rechtzeitig bei Gericht angemeldet hat,die Sachen in das
Eigentum des Ersteigerers übergeht,da bin ich mir sicher.

Hi,

ok.

Wahrscheinlich ist es bei einem normalen Verkauf einer
Immobilie beim Notar anders,das noch Rechte zB. des
Gasanbieters an dem Tank bleiben.

Ja. In der Regel übernimmt man die Verträge (z. B. Gebäudeversicherung) vom Alteigentümer.

Dies müßte evtl. im Vertrag des Gasanbieters stehen,welchen er
mit dem damaligen Eigentümer des Grundstückes abgeschlossen
hat.
Wenn dies aber nicht im Kaufvertrag mit dem ehem.
Grundstückseigentümer geregelt ist,bestehen sicher
Schadensersatzansprüche des aktuellen Grundstückseigentümers
an den vorherigen,da er ja nicht wissen konnte,das Rechte
Dritter an dem Gastank bestehen.
Dies ist aber nur meine persönliche Rechtsauffasssung,am
besten noch mal einen Anwalt fragen.

Hä? Das verstehe ich nicht. Der Gastank stand von je her im Eigentum des Grundstückseigentümers, es war lediglich ein Versorgungsvertrag mit einem Gaslieferanten abgeschlossen. Der Gaslieferant bestätigte, daß der Gastank im Eigentum des Grundstückseigentümers stand und wir konnten dann andere Anbieter kontaktieren.

Wende Dich doch an den Gasanbieter, zwecks einer Bestätigung.

Gruß
Tina