Eigentumsrecht

Guten Tag,
nachdem ich schon sehr lange Hilfe über die Suchfunktion Antworten auf Interessenfragen gefunden habe, hab ich nun eine, bei der ich (leider) selbst fragen muss, aber ich denke das ich eine gute Antwort bekomme.

Wir stellen uns folgendes Szenario vor:
Ein Haus mit 2 Wohnungen gehört 2 Leuten(Person A und Person B), die in jeweils einer dieser Wohnungen wohnen. Es gibt keine weitere Aufteilung des restlichen Hauses (Flur) oder des Grundstückes, gehört also beiden.
Wie sieht es aus mit Dingen die im Hausflur stehen?
Kann Person A bestimmen, dass dort Dinge nicht stehen, die der Person B gehören?
Und wenn ja, wer ist für den Transport schwerer Gegenstände dann zuständig?

Ich hoffe ich konnte es hinreichend darlegen, falls nicht fragt bitte einfach nach :smile:

Liebe Grüße, der Nutz

Hallo,

ich würde mal behaupten, das eine Eigentümergesellschaft sich über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einigen muss. Nicht umsonst hört man immer wieder von den spassigen Eigentümerversammlungen auf denen die Farbe und Form der jeweiligen Blumentöpfe im Flur etc. erbittert diskutiert wird.

Sollten Eigentümer überein kommen, das keine Gegenstände im Flur aufgestellt werden müssen, müsste der Besitzer der Gegenstände diese wegschaffen, ob schwer oder nicht.

Soweit ich unterrichtet bin, müssen Eigentümerbeschlüsse mehrheitlich getroffen werden. Wie das bei einer 50/50-Parität klappen soll, da bin ich allerdings überfragt.

Gruß
Nita