Eigentumsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Abend,
ich habe auf meinem Grundstück hohe Bäume, meine Nachbarn links und rechts nur niedrige oder gar keine.
Manche Bäume sind nur ein Meter von der Grundstücksgrenze von mir gepflanzt worden, Birke und Ahorn.Die sind jetzt ca. 12m hoch. (Damals waren beide Grundstücke unbebaut)
Jetzt fallen im Herbst die Blätter auf die Nachbargärten und auch in eine darunter gebaute Dachrinne meines Nachbarn.
Ist es jetzt meine Aufgabe meines Nachbarn Dachrinne Garten und Hofeinfahrt von Blättern zu befreien?
Er sagte mal zu mir: Deine Blätter verstopfen meine Filter der Regenwasserzysterne!Danach habe ich mal die Äste über seiner Dachrinne abgesägt)Noch ist der Nachbar ruhig und friedlich.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht?

Danke!
Mit freundlichen Grüssen jogger

Hallo, es gibt keine gesetzliche pflicht,anfallendes laub auf dem nachbargrundstück zu entsorgen. Es handelt sich um einen natürlichen vorgang. Man kann seine stadt auch nicht verpflichten, zb. das laub von den bäumen in der anliegerstraße zu entfernen. Ich finde es aber nett, daß sie mit dem absägen gewisser äste, dem nachbarn eine gute nachbarschaft angeboten haben. Gruß möchtewissen66