Eigentumsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine frage:

wir, meine frau und ich:

  • besitzen eine gemeinsam genutzte eigentumswohnung, sie 1/4 und ich 3/4
  • sind beide im grundbuch eingetragen als eintrag 3a) und 3b) - beim kauf und grundbucheintrag waren wir noch nicht verheiratet
  • haben beide auch für die entsprechenden anteile grundsteuerbescheide bekommen

wir leben im gesetlichen Gütertrennungsstand, also keine gütertrennung…

haben wir nach §25 WEG nun zwei stimmen (z.b. bei der wahl der verwaltungsbeiräte) oder nur eine? Anders gefragt, werden wir als eheleute X1 + X2 mit einer gemeinsamen stimme behandelt, oder als zwei eigentümer mit jeweils einer stimme?

danke für die antwort

georg

Das Stimmrecht bezieht sich immer auf die Wohnung, unabhängig von der Zusammensetzung der Miteigentumsanteile. Also: Eheleute haben immer nur eine Stimme.

Gruß
Tobias Oertel

danke erstmal,

aber so ganz befriedigt tut mich die antwort nicht:

eheleute, die als solche eine wohnung kaufen - einverstanden…

aber zwei käufer(noch nicht verheiratet) - die dann auch heiraten?

Mir ist auch klar, dass eine nachträgliche trennung des eigentums in zwei teile nicht als stimmvermehrung dienen kann.

Aber: zwei im grundbuch eingetragene eigentümer, sozusagen zwei „köpfe“, die zwar das stimmrecht gemeinsam asusüben (und auch gleich stimmen müssen!), aber doch die wahl haben müssten zwischen zwei nein- und zwei ja-stimmen, oder?

gruß

georg

Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer erfolgt gem. § 25 Abs. 2 WEG dem gesetzlichen Leitbild folgend nach Köpfen. Jeder Eigentümer hat also, unabhängig davon, wieviele Raumeigentumseinheiten ihm gehören bzw. über wie viele Miteigentumsanteile er verfügt, nur eine Stimme. Steht also das Raumeigentum im Eigentum mehrerer, kommt es nicht zu einer Vermehrung des Stimmrechts, vielmehr haben auch die mehreren Eigentümer lediglich gemeinsam eine Stimme. Sie müssen sich einigen, wie die Stimme abgegeben werden soll. Bei weiteren Zweifeln müssen Sie sich an einen Notar wenden.

Hi, im ganzen Wohnkomplex sehe ich Ihre gemeinsame Wohnung als eine Einheit, die zu 1/4 + 3/4 aufgeteilt ist.
Somit kann auch nur eine Stimme abgegeben werden.
D.h. 1/4 + 3/4 sollte sich einig sein, oder Mehrheit siegt?!
Noch ein bischen ausgeholt: Es gibt Wohnkomplexe,wo die Wohnung getrennt von der Garage gekauft wird. Hier hat man 2 Stimmen. Einmal für das Wohnungseigentum und das Garageneigentum.
Ob das mit oder Ehe überhaupt etwas zu tun hat, sagt mir mein Gefühl nein.

Hallo, nach meinem Wissensstand hat jede Wohnung 1 Stimme. Liebe Grüße