Kann ein Beschluss, der 2009 einstimmig getroffen und vom Verwalter nicht ausgeführt wurde, durch Änderungsbeschluss 2011 zu Lasten des betroffenen Eigentümers geändert werden?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Kann ein Beschluss, der 2009 einstimmig getroffen und vom Verwalter nicht ausgeführt wurde, durch Änderungsbeschluss 2011 zu Lasten des betroffenen Eigentümers geändert werden?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Guten Tag! M.E. ist ein „Änderungsbeschluß“ nur dann endgültig bzw. rechtstkräftig, wenn vor Gericht entschieden.
Z.B. eine Vereinssatzung, die man „mehrheitlich“ anpaßt und auch wieder ändert.
…ich habe gegoogelt mit dem Begriff „Änderung eines Beschlusses“ und da kommt viel!!!
Mit Gruß
Guten tag,
vielen dank für den Tipp. Ich bin fündig geworden.
Liebe Grüße