Tierheime übertragen in der Regel kein Eigentum, sondern
schließen so eine Art „Verwahrungsvertrag“, nämlich einen
„Tierabgabevertrag“ ab.
dass ein tierheim einen (dauerhaften) verwahrungsvertrag schließt, habe ich noch nie gehört… es wird mE nach ein atypischer verwv geschlossen. auf dinglicher ebene steht die übereignung unter der aufschiebenden/auflösenden bedingung, dass sich der frühere halter nicht meldet bzw. der erwerber als vertrauenswürdig heruasstellt.
warum sollte das tierheim das eigentum nicht übertragen, wenn die bedingungen erfüllt sind ? die eigentumsübertragung ist mA nach der absolute regelfall.