ich möchte mit meiner Mutter ein Haus kaufen.
Das Haus hat im 1. OG eine Wohnung und darüber einen Spitzboden.Im EG sind Lagerhallen und ein Keller ist auch noch vorhanden.
Ich möchte die Whg nutzen und meine Eltern die Lagerhallen im EG.
Meine Mutter möchte aus steuerlichen Gründen die Lagerhallen meinem Vater vermieten.
Es ist dann allerdings nicht mögich dass meine Mutter und ich Eigentümer nach Bruchteilen (z.B. 1/3 zu 2/3) sind.
da man es sonst glaub steuerl. nicht absetzen kann.Man könnte das Haus noch aufteilen (Teilungserklärung). Dies ist zum Kaufzeitpunkt leider auch noch nicht möglich.
Was gibt es für andere Möglichkeiten?
Hallo,
egal wie ihr das Gebäude ungeteilt kauft, es wird eine Bruchteilseigentümergemeinschaft.
Teilen geht auch nach Verkauf.
Vermietung an Papa geht nur durch die Eigentümergemeinschaft bei ungeteilten Gebäude.
Christian
Moin,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig. Entstandene Kosten können geltend gemacht werden. Nur die Differenz ist zu versteuern bzw. abzugsfähig. Ich bin mir nicht sicher ob in diesem Fall die Eigentümergemeinschaft eine theoretische Miete vom eigengenutzten Anteil als Einnahme mitrechnen muss. Der steuerliche Absetzbarkeit der Miete beim gewerblichen Mieter tut dies aber auf keinen Fall einen Abbruch.
Der steuerlich klarere Weg ist sicherlich die Teilung nach WEG. Diese kann man zu jedem Zeitpunkt durchführen.
Hier gibt es aber folgendes Problem:
Verkäufer teilt selbst, verkauft 2 Einheiten. Hat möglicherweise Auswirkung bei der Besteuerung als gewerblicher Handel (mehr als 3 Objekte in 5 Jahren)Natürlich nur beim Verkäufer.
Käufer teilt, dann werden die Teile oder eins davon wieder verkauft. Es fällt zum 2. mal Notarkosten, Gebühren beim Grundbiuchamt und Grunderwerbsteuer an. (Ausnahme siehe hier:http://www.kollosche.de/grerwst1.htm). Die steuerliche Seite in Form von Schenkungssteuer bzw. Einkommen bei Änderung des anteiligen Kaufpreises ist ebenso zu beachten wie die vorgenannte Grenze zu gewerblichem Grundstückshandel.(Diesmal beim Käufer, der ja dann auch zum Verkäufer wird)
vnA (ianal und kein Steuerberater)
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