Eigentumsrecht Veränderung von Sondereigentum

wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit drei Parteien. Nun wollen wir auf unserer Terrasse (Sondereigentum) eine Pergola errichten. Die Terrasse befindet sich auf einer Doppelgarage, eine davon gehört uns, die zweite einem Eigentümer Nr. 3. Im Teilgungsabkommen wurde festgelegt, dass wir für verursachte Schäden haftbar sind. Eigentümer Nr. 2 wäre mit der Errichtung einverstanden, Eigentümer Nr. 3 gibt uns kein o.k… Wir wollten eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen um den Vorgang nochmals zu besprechen. Nun teilte uns der jetzige Verwalter (Nr. 2) nach einer Woche Wartezeit mit, daß Nr. 3 kein Termin vor dem 16.09.11 zu stimmt (Grund Urlaub). Wie können wir weiter vorgehen und brauchen wir die Zustimmung aller Eigentümer. Der Bau der Pergola beeinträchtigt keinen der Miteigentümer.
Im Voraus vielen Dank.

Hallo Herr Rosemann,
ich bin leider nicht sicher, aber Eigentum betrifft die Eigentümer- und Sondereigentum die Sondereigentümer, also die der Doppelgarage. Wenn die beiden sich nicht einig sind, geht nichts.
So lax das klingt, aber besser kann ich es nicht einschätzen.
Viel Erfolg und Grüße

Henning Weidner

soweit ich informiert bin braucht man für bauliche veränderungen die zuszimmung aller
inwieweit es eine bauliche anlage darstellt ist fraglich
um sicher zu gehen einen rechtsanwalt befragen.

gruß

Hallo Herr Rosemann,

haben Sie schon in die Teilungsurkunde geschaut? Dort müsste drinstehen, ob für bauliche Veränderungen eine Mehrheitsentscheidung reicht (dann könnten Sie sich auf 2:1 berufen) oder ob alle Eigentümer zustimmen müssen. Im letzteren Fall hätten Sie leider Pech. Zudem glaube ich nicht, dass Ihre Terrasse ein „Sondereigentum“ ist, denn das würde bedeuten, dass Sie sie unabhängig von der Wohnung verkaufen dürften. Das trifft maximal auf Garagen und Stellplätze zu. Ich schätze, Sie haben ein Sondernutzungsrecht (wie beim Garten).

Bei Schäden, die durch die Pergola entstehen, haften Sie natürlich - zumindest bei der fremden Garage. Was Ihre eigene angeht, ist auch hier zu klären: Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht. Wenn jedoch die Garagen zusammenhängen und beispielsweise nach dem Bau Wasser eindringen und/oder die Bausubstanz geschädigt werden könnte, sind Sie auch hier verantwortlich.

Wenn ein Eigentümer partout dagegen ist, sehe ich wenig Chancen. Wenn die Pergola eine deutliche optische Veränderung darstellt, müssen Sie sogar die Eigentümer der umliegenden Häuser befragen.

Tja, so ist Deutschland…

Hoffe, Ihnen ein bissel geholfen zu haben, aber ich bin leider kein Jurist, deshalb würde ich das mal professionell abklären lassen. Ein Rechtstreit lohnt sich aber meist nicht.

Viel Erfolg mit dem „netten“ Nachbar. So ein paar Typen hab ich hier auch :frowning:

Viele Grüße
Kirsten Seegmüller

Hallo Bernd,
mit schriftlicher Zustimmung deines Verwalters kannst Du eine Pergola " sach-und fachgerecht" errichten lassen!
Problem: Wenn Nr.3 klagt, musst Du sicher sein, daß Nr. 2 nicht umkippt also bei seinem ja bleibt und der Verwalter also die Nummer 2 kann im Extremfall die Gerichtskosten aus seiner eigenen Tasche bezahlen müssen!
Folge: Der Verwalter wird Dir nichts schriftlich geben.
Also Termin nach dem 16.09. festsetzen und Dir das Ja von Nummer 2 sichern, evtl liegt zur ETV sogar schon ein Bildentwurf vor!
Achtung: Enthaltung von Nr.2 kann später zu deinen Ungusten ausgelegt werden.
Wenn Nr 2 und Du für die Pergola sind ist ein Gerichtsverfahren durch Nummer 3 fast aussichtslos!
Gruss Hermann

Hallo,

leider kann ich hier keine verbindliche Aussage treffen,
da ich kein Jurist bin.
In unserer ETG ist es auf jeden Fall so, dass Änderungen
im Sondereigentum den einstimmigen BEschluss aller Eigentümer erfordert. Damit wären Sie dann leider der
Willkür Ihres Miteigentümers ausgesetzt.

Ich wünsche viel Erfolg!

Hallo Rosemann,
ich würde in Ruhe warten, bis der Eigentümer Zeit für die ausserordentliche ETV hat.
Euer Anliegen muss wohl einstimmig beschlossen werden, da es sich um keine „Aufwertung eurer Immoblie“ handelt - wo eine einfache Mehrheit genügen würde - sondern um ein dekoratives Verändern durch die Pergola.
Ich empfehle eine genaue Zeichnung zu machen, wie das aussehen soll was ihr plant, aus der auch hervorgeht dass eben niemand beeinträchtigt wird. Aber über Geschmack lässt sich eben immer Streiten und in ETG ist es oft schwierig… wenn der Eigentümer strikt dagegen ist und bleibt könnt ihr nichts machen, meiner Ansicht nach. VG anni