Eigentumsrecht, Verwahrung Eigentum Ex-Partner

Guten Tag,
eine Frage zum Eigentumsrecht, insbesondere zur Verwahrung Eigentums anderer und deren Ansprüche darauf.

Person A und Person B waren einmal Partner.
Person A hat den alten (sehr alten) PC von Person B, der nur noch einen geringfügigen Wert von 50-100€ hat, während dieser Zeit in Verwahrung genommen.
Zwischenzeitlich haben sich Person A und B getrennt und leben ein gutes Stück voneinander entfernt.
Person A hat Person B darum gebeten den PC wieder abzuholen.
Person B will zwar nicht explizit auf den PC verzichten, hat es aber innerhalb eines halben Jahres nicht geschafft der Bitte von Person A nachzukommen und Besserung ist nicht in Sicht.

Person A traut Person B zu, dass diese nur darauf wartet, dass Person A den PC entsorgt um dann Schadensersatz oder einen neueren PC zu fordern.

Kann Person B das in dem Fall überhaupt?
Wie sollte Person A am besten vorgehen um den Rechner wieder loszuwerden?

Oh weh
in deiner Haut möchte ich nicht stecken, oder in wessen auch immer, der sich solchen Problemen mit dem Ex-Partner konfrontiert sieht.

Ich habe keine Ahnung, ob das, was ich nun sage juristisch hieb und stichfest ist, aber ich würde den Abholtermin befristen (sagen wir innerhalb der nächsten 6 Wochen) andernfalls wird der PC auf Kosten des Ex-Partners entsorgt. In Deiner grenzenlosen Großzügigkeit verzichtest Du natürlich auf die Erstattung der Entsorgungskosten.
Du hast aber alles getan, was in Deiner Macht stand, Du hast alle Gelegenheiten eingeräumt und du hast unmissverständlich informiert. Möchte den Richter sehen, der dann einer Schadensersatzklage statt geben würde…

Das Ganze schriftlich und zur Not per Einschreiben mit Rückantwort, je nachdem, wie eisig das Verhältnis ist…

Grüße Rankin