Eigentumsteilung

2 Häuser werden bei geschiedenen Eheleute geteilt.Es wurde notariell beglaubigt und soll im Grundbuch eingetragen werden,dies ist noch nicht vollzogen,aber in Arbeit.Wie sieht es daher aus,kann der Eigentümer in seinem Haus die Schlösser austauschen,obwohl noch Zeug von der anderen Partei im Haus ist.Vor Wochen schon,nachdem die Urkunde vom Notar zugestellt war,hat man der Partei mitgeteilt,den Rest aus der Wohnung zu holen,denn es wurde ein Schlüssel einbehalten.Darf man die Schlösser austauschen oder muß man warten bis dies im Grundbuch eingetragen ist.
Wäre euch dankbar um eine Antwort.
Liebe Grüße

Materiellrechtlich ist der Eigentumserwerb erst mit der Eigentumsumschreibung abgeschlossen (Einigung - Auflassung - Eintragung.
In den meisten Fällen hindert jedoch der spätere Vollzug des letzten Schrittes nicht die (geduldete) Verfügungsmacht des Erwerbers da der Kauvertrag regelmäßig Bestimmungen zur Objektübergabe/Bauvollmacht etc. enthält. Vielleicht sollte man hier zunächst erstmal nachlesen.

ml.