Eigentumsübergang bei Internetbestellung

Ware, die im Internet auf Rechnung bestellt wird, bleibt laut Kaufvertrag im allgemeinen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Beschädigt der potentielle Käufer die Ware vor der Bezahlung, kann er dann diesen Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung geltend machen?

Wie hat er sie denn beschädigt?

Der potentielle Käufer hat z.B. einen Teppich bestellt, der von seinem Hund zerbissen wird. Greift dann die Hundehaftpflicht?

Der potentielle Käufer hat z.B. einen Teppich bestellt, der
von seinem Hund zerbissen wird. Greift dann die
Hundehaftpflicht?

Wie hat sich der Vorgang zugetragen ?

Die Person, die den Teppich bestellt hat, hat den Teppich zur Ansicht in seiner Wohnung ausgelegt und den Raum verlassen. Eine halbe Stunde später hatte der unbeaufsichtigte Hund ein Loch in den Teppich gebissen.

… dem Hund hätte vielleicht eine andere Farbe besser gefallen :wink:

Wurde der Artikel denn schon bezahlt? Falls ja, ist mit Lieferung das Eigentum übergegangen. Falls es Lieferung „auf Rechnung“ war und in den AGB des Verkäufers der Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, geht das Eigentum erst mit Zahlungseingang beim Verkäufer über.

Nach meiner Vermutung (!!!) wäre es dann ein „geliehener“ Gegenstand. Falls meine Vermutung zutrifft bestünde eine Deckung aus der Privathaftpflicht, wenn diese eine Deckungserweiterung für geliehene Gegenstände hat.

Die Frage, ob es sich um einen geliehenen Gegenstand handelt, solltest du am Rechtsbrett stellen.

Viele Grüße
oscar.