Hallo Liebe Wissenden,
stellt Euch vor ein Gegenstand mit geringem materiellen Wert (geschätzt ca 50€) aber hohem ideelen Wert wurde vor 7 Jahren einer Person geschenkt. Der Gegenstand befand sich seither in der Wohnung des Beschenkten. Der Schenkende verstirbt zwischenzeitlich (5 Jahre nach dieser Schenkung) und es gibt keine weiteren Zeugen über die „Schenkung“. Nun streiten sich die Erben um diesen Gegenstand - der wie gesagt vor dem Tod verschenkt wurde.
Gibt es hier eine rechtliche Regelung wem der Gegenstand gehört? Habe irgendwo einmal gehört, dass nach 5 Jahren Besitz das Eigentum übergeht.
Wäre Euch für Tips dankbar.
Hallo,
geschent ist geschenkt, und damit ist eigentlich schon alles gesagt. Mit der Schenkung ist das Eigentum auf den Beschenkten über gegangen (und keineswegs nur der Besitz!), und da bleibt es auch. Angesichts des geringen materiellen Wertes, lasse ich mal Überlegungen zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen außen vor.
Gruß vom Wiz
hm, was aber wenn angezweifelt wird, dass der Gegenstand tatsächlich verschenkt und nicht gestolen wurde?
Dann würde ich als Eigentümer, sollten die Erben auf Herausgabe klagen, mich auf die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB stützen und von den Erben Beweise für ein Abhandenkommen einfordern. Die werden sie nicht bringen können.