Eigentumsübertrag des elterlichen Hauses

Hallo,

mir und meiner Schwester wird in Kürze das Haus meiner Eltern übertragen. Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich mich im Voraus über diese Thematik informieren kann (Internet, Bücher etc.), damit ich bei dem Gespräch mit dem Notar nicht ganz blauäugig bin? Oder vielleicht ist unter Euch jemand, der das schon hinter sich hat und ein paar Ratschläge auf Lager hat. Für beides bin ich sehr dankbar!!

Viele Grüsse
Christian

Hallo Christian,

das ist ein sehr komplexes Thema und will gut überlegt sein. Soll das Haus nur zur Kapitalanlage oder zu eigenen Wohnzwecken übertragen werden, sollen die Eltern ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht bekommen? Wie sollen die Anteile auf dich und deine Schwester verteilt werden (nur grundbuchmäßige ideelle Hälfte oder Wohnungsteileigentum)?

Liegen noch Belastungen auf dem Haus, wer übernimmt sie? Wie sieht es bei Nießbrauch oder Wohnrecht mit den laufenden Kosten, Grundbesitzabgaben und ggf. notwendigen Sanierungen aus? Soll/kann noch Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen werden, …

Ich würde die paar Euro investieren und einen Anwalt aufsuchen, der dich da einmal umfassend berät und dir aufzeigt, welche der obigen Fragen zu welchen Problemen führen können und wie dann der Übergabevertrag gestaltet werden sollte, dass es später hierüber keinen Streit gibt. Leider kommt es hin und wieder vor, dass andernfalls so etwas zum finanziellen Todesstoß für die „großzügig Beschenkten“ wird.

Gruß vom Wiz

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Hallo Jörg,

danke vielmals für Deine Bedenken. Lt. meiner Eltern soll der uns beratende Notar wohl auch ganz gut sein. Dennoch wäre es evtl. sehr schön, wenn man sich mittels Buch o. Ä. schonmal ein bissi vorbereiten könnte. Habe aber einige Deiner Fragen mit in meinen Fragenkatalog für nächste Woche aufgenommen und bin gespannt.

Vielel Grüsse und danke nochmal.

Christian

Hallo Christian,

das ist ein sehr komplexes Thema und will gut überlegt sein.
Soll das Haus nur zur Kapitalanlage oder zu eigenen
Wohnzwecken übertragen werden, sollen die Eltern ein
Nießbrauchs- oder Wohnrecht bekommen? Wie sollen die Anteile
auf dich und deine Schwester verteilt werden (nur
grundbuchmäßige ideelle Hälfte oder Wohnungsteileigentum)?

Liegen noch Belastungen auf dem Haus, wer übernimmt sie? Wie
sieht es bei Nießbrauch oder Wohnrecht mit den laufenden
Kosten, Grundbesitzabgaben und ggf. notwendigen Sanierungen
aus? Soll/kann noch Wohnungsbauförderung in Anspruch genommen
werden, …

Ich würde die paar Euro investieren und einen Anwalt
aufsuchen, der dich da einmal umfassend berät und dir
aufzeigt, welche der obigen Fragen zu welchen Problemen führen
können und wie dann der Übergabevertrag gestaltet werden
sollte, dass es später hierüber keinen Streit gibt. Leider
kommt es hin und wieder vor, dass andernfalls so etwas zum
finanziellen Todesstoß für die „großzügig Beschenkten“ wird.

Gruß vom Wiz

Hallo Christian,

danke vielmals für Deine Bedenken.

Nicht, dass wir uns falsch verstehen, es geht mir nicht um Bedenken, die ich einer solchen Aktion grundsätzlich entgegenstellen würde, sondern um Fragen und wichtige Punkte, die man sich stellen muss, und über die die Parteien Einigung erzielen müssen. Nichts ist schlimmer als ein Vertrag, der in sich zwar vielleicht schlüssig ist, aber überhaupt nicht das ausdrückt, was von den Parteien gewollt und gewünscht ist. Dabei sind besonders schlimm immer die „wird schon gutgehen“ oder „kann doch gar nicht anders (gemeint) sein“ Verschweigensthemen. D.h. nur, wenn alles angesprochen und besprochen worden ist, was an Fragen und potentiellen Gefahren da ist, kann man einen Vertrag machen, der dann auch diese Dinge abschließend so regelt, dass die Sache ausglichen und für den konkreten Fall zutreffend ist.

Lt. meiner Eltern soll der
uns beratende Notar wohl auch ganz gut sein.

Nichts gegen die Kollegen, aber bei den Gebühren und der Stellung als vollkommen neutrales Organ ist mit großer Inspiration nicht unbedingt zu rechnen. Geht man ohne Vertrag zum Notar bekommt man leider recht häufig eine 08/15-Variante, die s.o. in sich stimmig ist und haftungstechnisch wasserdicht ist, aber eben nicht unbedingt zum konkreten Fall passt. Ich lasse mir von dem Notar, mit dem ich zusammenarbeite, immer das aktuelle Muster schicken, und daran wird dann im Zusammenspiel mit den Parteien oft ganz schön lange herumgefeilt. Dauert oft mal einige Wochen oder sogar Monate, bis die Parteien sich dann wirklich in allen Punkten einig sind und bevor dann ein Termin zur Beurkundung gemacht wird.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz, :o)

ne - glaub, ich hab Dich schon richtig verstanden. Will auch kommende Woche noch nicht mit einer entgültigen Vereinbarung o. Ä. beim Notar rausgehen. Dazu hab ich einfach noch zuviele Fragen.

Gut ist schonmal, daß unsere Familie recht klein ist und wir uns alle sehr gut verstehen. Meine Schwester wohnt im Haus meiner Eltern in einer eigenen Wohnung unterm Dach, meine Eltern in der großen Familienwohnung im 1. Stock. Ich selber habe nicht vor, das Haus mittelfristig zu nutzen.

Allerdings wollen wir Geschwister das Erdgeschoss (ehemaliger Tante-Emma-Laden) zu einer behindertengerechten Wohnung ausbauen, damit meine Eltern irgendwann dahin umziehen können (Vater hatte Schlaganfall). Das Haus ist schuldenfrei und abbezahlt. Um diese Ausbaumaßnahmen allerdings durchführen zu können, überlegt meine Schwester und ich das Haus nochmals zu beleihen und mit diesem Kredit dann den Umbau zu finanzieren. Das heißt, die Kosten für den Kredit und den Ausbau würde dann auch irgendwie in einem evtl. Testament einfliessen müssen.

Allein schon diese Randbedingungen lassen eine 08/15-Beratung nicht zu - hoffentlich.

Hast Du denn evtl. einen Tip, wo ich mich da noch mal einlesen sollte, bevor wir zum Notar gehen?

Danke für Deine Hilfe!

Gruß, Christian

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Hallo, kleiner Tipp zum Kredit, wenn deine Eltern nutzrecht haben. brauchst du deren zustimmung zum beleihen des Hauses.

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Hallo Christian,
wir haben das gerade hinter uns.Wiz hat recht. Ihr solltet unbedingt einen Anwalt konsultieren, denn die Notare haben teilweise leider keine Ahung. So war es auch bei uns. Wir haben allerdings das Glück, dass einer der drei Beteiligten Jurist ist und den Notar, der den Vertrag nicht uinterzeichnen wollte, über die aktuelle Rechtssprechung aufklären konnte. (War äusserst peinlich für den Notar!!)
Wenn Du Dich mit der Materie vorher beschäftigen möchtest,dann rate ich Dir ,in die juristische Seminarbibliothek der juristischen Fakultät zu gehen und dort unter dem Schlagwort „Übergabevertrag“ nachzusehen. Allerdings wirst Du wahrscheinlich nicht immer alles verstehen, da sich die Juristen einer eigenen für den Laien oft nicht verständlichen Fachsprache bedienen.
Wichtig ist auch, dass der Vertrag steuerrechtlich anerkannt wird. Dazu rate ich Dir, den fertigen Vertrag an das für die Erbschaftssteuer zuständige Finanzamt zu schicken mit der Bitte um Prüfung des Vertrages unter steuerrechtichen Gesichtspunkten. So haben wir vom Finanzamt schriftlich die Bestätigung, dass gegen unseren Vertrag steuerrechtlich nichts einzuwenden sei. ( Der Notar hatte das Gegenteil behauptet).
Auch solle der Vertrag Rückfallklauseln beinhalten.
Dazu gehört u.a.z. B. dass Du und Deine Schwester verpflichtet werden, einen Ehevertrag abzuschliessen mit dem Inhalt, dass im Falle einer Scheidung der Zugewinn, der sich aus der Wertsteigerung des Hauses ergibt, aus der Scheidungsmasse herausfällt,usw.

Hier nur einige wenige Literaturhinweise:
Bernd Wegemann: „Grundstücksüberlassung“, 2. Auflage 1999
Dieter Schulze zur Wiesche:„Vereinbarungen unter Familienangehörigen und ihre steuerliche Folgen“, Heidelberg 1992
Wurm, Wagner Zartmann: „Das Rechtsformularbuch“ 14. Auflage 1998
„Münchner Vertragshandbuch“, Band 4 , Bürgerliches Recht, 2. Halbband, 4. Auflage 1998
ZEV 6/98 (Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
Sebastian Spiegelberger : "Die Rückabwicklung der vorweggenommenen Erbfolge " in MittBayNot 1 Januar/Februar 2000
Diese Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keinen Anwalt!
Viel Spaß beim Lesen!
Gruß
Malu

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