Eigentumsübertragung eines Kfz

Hallo zusammen,

mich interessiert folgender Sachverhalt:

Gem. § 929 BGB erfolgt die Eigentumsübertragung einer Sache durch
Übergabe der Sache und Einigung über den Eigentumsübergang. Was
bringt denn vor diesem Hintergrund der Kfz-Brief? Er ist ja weder
Bestandteil des Fahrzeugs noch gem. §929 erforderlich. Handelt es
sich dabei lediglich um eine Art Eigentumsnachweis?

Danke
Chris

Hallo!

Gewissermaßen. Wer den Brief besitzt und darin eingetragen ist, von dem wird vermutet, dass er auch der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Das hat zum Beispiel zur Folge, dass hier gutgläubiger Erwerb möglich ist.

Bei Übetragung des Fahrzeuges wird § 952 BGB analog angewandt mit der Folge, dass der Erwerber eines Fahrzeuges kraft Gesetzes auch Eigentümer des Briefes wird (Medicus, Bürgerliches Recht, Rn. 761).

hi,

der kfz-brief soll m.E. einen gutgläubigen erwerb vom nichtberechtigten gerade verhindern. wer ein kfz kauft und:

  1. nicht den kfz-brief erhält,
  2. den kfz-brief erhält, aber halter und vertragspartei nicht
    übereinstimmen,

kann nie im guten glauben sein!

somit wird der anwendungsfall des § 932 ausgeschlossen.

mfg vom

showbee

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