Eigentumsuebertragung Sanierung Berlin

Hallo
bitte lesen Sie sich folgende Ereignisse durch…und sagen Sie Mir was Sie darueber denken.

Im Sommer 2002 habe ich eine Sanierungs Eigentumswohnung perNotarvertrag gekauft und zwar in Berlin Prenzlauer Berg.

Der Preis stellte sich aus den Sanierungarbeiten und dem Wohnungrohling zusammen. habe etwa 40 Prozent des Kaufpreisen an den Notar Ueberwesen der Restbetrag sollt ueber einen von der Bank akzeptiertes Dahrlehen finanziert warden.

Der Verkauefer und Bauherr liess alles ueber seine damalige Frau laufen Sie unterschrieb die Vertraege.

Die wohnung wurde nicht rechtzeitiG fertiggestellt hatte damals schon Probleme mit einem potentiellen Mieter der einziehen wollte und eine Einbaukueche bestellt hatte.

I’m April 2003 war es endlich Soweit die Abnahme sollte erfolgen. ich muss dazu sagen dass ich im Ausland lebte und auch oft umgezogen bin so dass ich nicht vor Ort war

Ich habe die Uebergaber verweigert, denn die Wohnung war nicht komplett fertiggestellt es waren noch Maengel ,

Ich musste wieder nach Hause reisen

Nach meiner Abreise hat dann die Hausverwaltung , die sich auch um die Vermietung kuemmert und die ich ursprunglich mit der Vermietung meiner Wohnung beauftragt hatte, die Wohnung nun einfach im Auftrag der Verkaeuferin vermietet und ihr die Miete ueberwiesen.

Erst im Herbst 2006 wurde ich vom Notar als Eigentuemerin eingeschrieben und seitdem kann ich die Wohnung abbezahlen und erhalte Miete.

Die Hausverwaltung behauptet ich hatte kein Recht auf die Miete bis Herbst 2006 gehabt denn ich sei ja nicht die Eigentuemerin gewesen …und die Verkauferin hatte bis dahin einen rechtlichen Anspruch auf die Miete gehabt.

Die Verkaueferin trotz Erhalt der 40 Prozent der Gesamtverkaufskosten der Wohung hatte etwa 25 bis 28000 netto Miete kassiert in diesem Zeitraum. Sie hatte auch nie die versprochenen Rechnungen fuer die Sanierung der Wohnung Mir Uebergeben.

Die Verkauferin deren Mann anscheinend ein Betrueger war… Er wurde anscheinend von Interpol gesucht…lebt jetzt gemütlich in dem Haus in dem auch meine Wohnung ist, vielleicht sogar ALS Eigentuemerin

Was wuerden Sie an meiner Stelle machen ? Danke

Die Immobilien-Lasten, -Abgaben u. -Steuern sowie die Nutzungen gehen mit dem Tag der Lieferung des Objektes, welcher in dem Kaufvertrag angegeben sein wird, auf Käufer über. Der Grundbucheintrag hat damit keinen rechtlichen Zusammenhang. Sollte das Lieferungsdatum nicht im Notarvertrag stehen, dann liegt ein Fehler des Notars vor.*) Das ändert aber nichts daran, dass Sie sich entweder mit der Verk. einigen oder evtl. gerichtlich streiten müssen. Dazu brauchen Sie einen Anwalt.
*) Anstelle des Begriffs kann es auch etwa heißen: Mit dem … gehen alles Lasten, Abgaben und Steuern sowie die Nutzungen auf K. über.

Vielen Dank fuer Ihre Antwort.

Im Notarvertrag steht :

Uebergabe Abnahme : Die Uebergabe des Sondereigentums erfolgt im Rahmen Einer gemeinschaftlichen Begehung . der Termin diesem Begehung ist dem Kaeufer vom Verkaeufer unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.

Es ist kein Datum eingetragen

dann steht writer : Der Abnahme steht es gleich wenn der Kaeufer diese ohne Angabe eines erheblichen Grundes verweigert, wenn er sich ueber die Abnahme nicht erklaert… Oder wenn der Kaeufer das Kaufobjekt in Besitz nimmt, ohne dass es von dem Verkaeufer Uebergeben worden waere

Mein Fazit ist das folgende

Es gibt ein Klausel im Vertrag ueber die Wohnungsuebergabe in meiner Abwesenheit…heisst das dass der Verkaueufer die Wohnung fuer sich selbst uebernehmen kann. der Notar hat das Uebernahmedatum nicht eingetragen, ich glaube er war auf der Seite der Bauherrin denn er hat, so glaube ich auch alle anderen Vertraege fuer die Andersen Sanierungswohnung Im Haus geschrieben…

Ich war sehr naiv dass ich diesem Vertrag unterschrieben habe, aber ich habe dem Notar vertraut und gong Devon aus dass in Deutschland alles nach Recht und Ordung geht.

Vielen Dank im voraus ueber Ihre Kommentare.

Ohne den gesamten Vertragstext u n d den Schriftverkehr bzw. die mündlichen Abmachungen zu kennen, ist die Beurteilung nicht möglich. Entweder Sie einigen sich oder nehmen einen Anwalt. Dieser sollte auch prüfen, ob der Notar richtig gehandelt und er sich evtl. schadenersatzpflichtig gemacht hat. Beispiel dazu: Die Auszahlung des Teilkaufpreises hätte an die vertragsgemäße Übergabe gekoppelt werden müssen, es sei denn, der Notar hat Sie auf die Nachteile einer für Sie ungesicherten Auszahlung hingewiesen. Sie können zwar bei der Notarkammer Beschwerde führen, erhalten damit aber noch keinen Schadenersatz.