Eigentumsübertragung wegen Darlehensaufnahme

Hallo zusammen,
ich habe vor Jahren ein Haus geerbt und bereits rund 20.000 Euro für Renovierung/ Sanierung hinein gesteckt.
Mittlerweile habe ich geheiratet. Der Verkehrswert des Hauses (Lage: Dorf auf dem Land) liegt bei nicht mehr als 50.000 Euro. Meine Frau und ich nehmen jetzt ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro auf, um das Haus zu Ende zu sanieren. Sie besteht - verständlicher Weise - darauf, als Miteigentümerin zur ideellen Hälfte mit ins Grundbuch eingetragen zu werden, da auch sie als „Haftende“ mit im Darlehensvertrag steht. Da ich aber nun schon 50.000 Euro quasi „mitgebracht“ habe stellt sich die Frage, wie im Falle einer Trennung/ Scheidung damit umgegangen werden kann. Gibt es die Möglichkeit, eine entsprechende Ergänzung im Übergabevertrag mit aufzunehmen, die meine mitgebrachten 50.000 Euro quasi absichern, (was meine Frau übrigens auch in Ordnung finden würde). Oder hat jemand eine Idee, wie man die Angelegenheit am besten Regeln könnte?! Danke im voraus für adquate Antworten!

  1. Reine Absicherung durch die Eingtragung einer Eigentümergrundschuld für auf dem 1/2-anteil der Ehefrau alleine in Höhe von € 50.000 zu Ihren Gunsten im Nachrang der € 100.000 für die Bank.

alternativ

  1. Die Ehefrau wird mit einem ideellen Anteil von 30 % als Eigentümer eingetragen und Ihr ideeler Anteil wird mit 70 % bezeichnet.

Hallo Holgi,

so weit wie ich weiß, gilt im Falle einer Trennunng , das , was in die Ehe mitgebracht wurde, bleibt einem anteilmäßig erhalten. Nur was in der Ehe angeschafft wurde, wird entsprechend geteilt ( gesetzlicher Güterstand )Eine weitere Regelung wäre ein nachträglicher " Ehevertrag " oder auch zivilrechtlicher Vertrag, wie das Vermögen im irdendeinem Fall aufgeteilt wird.

Rechtlich sichere Auskünfte kann dir ein Steuerberater geben. Dies ist keine Rechtsauskunft.

Hallo,

es könnte zum Beispiel eine Grundschuld eingetragen werden in Höhe der bereits eingebrachten 50.000,-- EUR.

Diese würde bei einer Zwangsversteigerung vor der Auskehrung des Resterlöses an die (bisherigen) Eigentümer berücksichtigt werden - vorausgesetzt, der Erlös ist überhaupt so hoch, dass nach der Bank noch etwas zu verteilen ist.

Bei den genannten Größenordnungen scheint es aber schwierig zu werden.

Viele Grüße

Günter

Sie müssen sich entscheiden, welcher Lösung Sie näher treten wollen:
Der finanziellen Absicherung der Darlehnsverpflichtungen oder der kombinierten Lösung mit einschließlich der Absicherung des „Hausbesitzanteils“ (um auch z.B. an der Wertsteigerung bei Trennung teilzuhaben). Bei der ersten reicht eine Hypothekeneintragung für die Ehefrau (und evtl. eine Wohnrechtseintragung). Aufwendiger und risikoreicher ist die Miteintragung der Ehefrau als Miteigentümerin. Dieser Anteil sollte sich an dem Verhältnis der finanz. Beteiligung zuzüglich des „Voreigentums“ (Verk.wert 50 Tausend) orientieren. Um das Risiko zu mildern, welches immer in einer Miteigentümergemeinschaft steckt, sollte ein notarieller Vertrag z.B. für den Fall der Trennung und über die Verwaltung geschlossen werden. Ein erfahrener Notar hat die Bedingungen meist „auf der Rolle“ und kann Ihnen einen Vorentwurf geben.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen. Ich würde mich an einen Notar vor Ort wenden.

Viele Grüße
M. Rettig