habe folgende Frage:
Wir wollen das Haus meiner Schwiegermutter übernehmen. 3/4 des Hauses
gehört der Mutter, jeweils 1/8 gehört meiner Frau und deren Schwester.
Wir wollen das Haus nun in unsere Eigentum übertragen, wobei die Mutter im Haus noch mit wohnen bleibt und ein Wohnrecht erhält. Wir müssen jetzt natürlich die Schwester ausbezahlen. Ich würde jetzt gerne wissen, ob jemand Erfahrung damit hat, wie soetwas abläuft.
Wie wird also der Wert der ausgezahlt werden muss ermittelt (gibt es dann einen Abschlag für das Wohnrecht der Mutter?) usw… !!
den Wert des Hauses könnt Ihr über einen zugelassenen Sachverständigen ermitteln lassen, das dürfte aber einen vierstelligen Euro- Betrag kosten. Habt Ihr überhaupt keine Vorstellung über den Preis?, Vielleicht kann die die Auszahlung finanzierende Bank Euch helfen, dass deren Sachverständige ev. etwas preiswerter einschätzt.
Den Mietwert der von der Mutter genutzetn Wohnung kann man über Kalt- bzw. Warmmiete der Wohnung x 12 x Lebenserwartung lt. Sterbetafel (ist makaber aber oekonomisch, die Bank hat die Sterbetafel). Den Ausgleichbetrag würde ich wie folgt rechnen:
Wert der Wohnung - Nutzungswert der Wohnung der Mutter, davon die Hälfte steht der Schwester zu.
Ich bin keine Expertin bei solchen Berechnungen, vielleicht haben andere noch bessere Ideen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wertgutachten erstellen lassen
Mit den Zahlen sind wir dann zu einem Steuerberater der uns dann hin und her kreuz und quer (will meinen, das ist alles nicht ganz so einfach) alles berechnet hat.
Da die Großmutter meiner Frau noch im Haus wohnte und ein eingetragenes Wohnrecht hatte, wurde über eine Sterbetafel (das Ding heiß nun mal so) die Lebenserwartung der Dame ermittelt und darüber der Wert des Wohnrechts (bzw. die Wertminderung der Immobilie).
Das ganze war nicht soooo teuer und wenn sich alle auf einen Gutachter und einen Steuerberater einigen (schriftlich!!!, am besten notariell) sollte es ohne Streit über die Bühne gehen.
Die Teilung der Kosten für Gutachter und Steuerberater sollte natürlich auch ein Bestandteil der Vereinbarung sein, sonst gibt darüber hinterher auch wieder Streit.
sorry, ich habe bei der ganzen die Bruchteile von Dir und Deiner Schwester nicht berücksichtig. Also ich würde das jetzt so sehen:
Von dem irgendwie festgestellten Wert erhält Deine Schwester 1/8 als Gegenleistung für die Übertragung ihres Anteils an Dich.
Der Wert des von der Mutter zu übertragenden Anteils berechnet sich wie folgt: Gesamtwert - 1/4 Anteil (der von Dir und Deiner Schwester) - Wert des Wohnrechts dividiert durch zwei = weiterer Wert, der an Dine Schwester ausbezahlt werden musss. Ich hoffe, ich habe nicht noch einmal einen Denkfehler begangen.
Ingeborg
Hallo, Michael,
den Wert des Hauses könnt Ihr über einen zugelassenen
Sachverständigen ermitteln lassen, das dürfte aber einen
vierstelligen Euro- Betrag kosten. Habt Ihr überhaupt keine
Vorstellung über den Preis?, Vielleicht kann die die
Auszahlung finanzierende Bank Euch helfen, dass deren
Sachverständige ev. etwas preiswerter einschätzt.
Den Mietwert der von der Mutter genutzetn Wohnung kann man
über Kalt- bzw. Warmmiete der Wohnung x 12 x Lebenserwartung
lt. Sterbetafel (ist makaber aber oekonomisch, die Bank hat
die Sterbetafel). Den Ausgleichbetrag würde ich wie folgt
rechnen:
Wert der Wohnung - Nutzungswert der Wohnung der Mutter, davon
die Hälfte steht der Schwester zu.
Ich bin keine Expertin bei solchen Berechnungen, vielleicht
haben andere noch bessere Ideen.
Hallo,
habe folgende Frage:
Wir wollen das Haus meiner Schwiegermutter übernehmen. 3/4 des
Hauses
gehört der Mutter, jeweils 1/8 gehört meiner Frau und deren
Schwester.
Wir wollen das Haus nun in unsere Eigentum übertragen, wobei
die Mutter im Haus noch mit wohnen bleibt und ein Wohnrecht
erhält. Wir müssen jetzt natürlich die Schwester ausbezahlen.
Ich würde jetzt gerne wissen, ob jemand Erfahrung damit hat,
wie soetwas abläuft.
Wie wird also der Wert der ausgezahlt werden muss ermittelt
(gibt es dann einen Abschlag für das Wohnrecht der Mutter?)
usw… !!