Eigentumsübertragung

Hallo,
habe folgende Fragen:

a) Wie lange dauert es „normalerweise oder im Durchschnitt“, bis nach einer Eigentumsübertragung (Haus von Eltern auf Kinder), die neuen Eigentümer im Grundbuch stehen. ?
b) Muß eine Eigentumsübertragung immer Notariell von Statten gehen oder reicht auch eine handschriftliche Erklärung. ?
c) Wenn von Übertragung einer Immobilie die Rede ist, ist es dann trotzdem normal, das wenn der neue Eigentümer die Wasserrechnung für ein Haus von der Stadt erhält, auf der Anschrift steht „Erbengemeinschaft“ ? (Hier auch gemeint Eigentumsübertragung von Eltern auf die Kinder)
d)Was bedeutet "Sprecher der Erbengemeinschaft "?

Vielen lieben Dank im voraus
Dagmar

a) Wie lange dauert es „normalerweise oder im Durchschnitt“,
bis nach einer Eigentumsübertragung (Haus von Eltern auf
Kinder), die neuen Eigentümer im Grundbuch stehen. ?

das hängt davon ab, um welches Amtsgericht es sich handelt und wie viel die gerade zu tun haben. Die Spanne reicht von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, alles schon erlebt.

b) Muß eine Eigentumsübertragung immer Notariell von Statten
gehen

Ja, ohne wenn und aber.

Wasserrechnung für ein Haus von der Stadt erhält, auf der
Anschrift steht „Erbengemeinschaft“ ? (Hier auch gemeint

Nein, dann hat niemand der Stadt mitgeteilt, dass das Haus übertragen wurde oder die Stadt hat diese Mitteilung übersehen. Kurze Mitteilung an die Stadt reicht aus, weil die Tatsache als solche ganz einfach nachzuprüfen ist.