Eigentumsumschreibung, unvollständige Zahlung

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

A hat seine Eigentumswohnung an B verkauft.

Notarieller Vertrag wurde gefertigt und von beiden Seiten unterschrieben. B hat bisher nur einen großen Teil der Kaufsumme beglichen (ca. 90%). A hat nach mündlicher Zusage des B die Eigentumsumschreibung vornehmen lassen, indem er beim Notar erklärt hat, dass die vollständige Summe bezahlt sei.

B bezahlt nun die restliche Summe nicht mehr.

Wie kommt nun A an sein Geld, oder hat er Pech gehabt, weil er die Eigentumsumschreibung zu voreilig vorgenommen hat und schaut nun in die Röhre?

B bezahlt nun die restliche Summe nicht mehr.

Warum bezahlt B denn nicht? Bestreitet er die Forderung oder kann er nicht zahlen?
Gruß n.

Da die Eigentumsumschreibung bereits erfolgt ist und B nun als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde, sieht er sich nicht mehr gezwungen der Rest des Kaufpreises zu bezahlen.

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Hallo,

was die Aktion mit dem Notar war, weisst du vermutlich selbst.
Die Frage ist, was kannst du noch retten!

Du wirst um einen Anwalt nicht umhinkommen. Je schneller, desto besser.
Das Geld steht dir zu. Du musst nur noch beweisen, dass du es noch nicht bekommen hast. Und das kann schwierig werden, ist aber nicht unmöglich. (Je nach Professionalität des anderen) Am Ende wirst du deine Zahlungseingänge und er seine Abbuchungen belegen müssen. Schließlich bezahlt man eine Wohnung nicht aus der Portokasse. Und das Ganze mit Datum und Uhrzeit.

Gruß

Peter

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Hallo,

schon irgendwie blöd, wenn man dem Gegner den besten Beweis für die erfolgte Zahlung in die Hand gegeben hat, indem man diese ausdrücklich bestätigt hat. Diesen Beweis zu widerlegen … viel Spaß! Wenn der andere behauptet, er hätte den Rest in Bar aus dem Sparstrumpf persönlich übergeben, hat man mit der Quittung in seiner Hand wohl nicht die besten Chancen.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

was die Aktion mit dem Notar war, weisst du vermutlich selbst.
Die Frage ist, was kannst du noch retten!

Du wirst um einen Anwalt nicht umhinkommen. Je schneller,
desto besser.
Das Geld steht dir zu. Du musst nur noch beweisen, dass du es
noch nicht bekommen hast. Und das kann schwierig werden, ist
aber nicht unmöglich. (Je nach Professionalität des anderen)
Am Ende wirst du deine Zahlungseingänge und er seine
Abbuchungen belegen müssen. Schließlich bezahlt man eine
Wohnung nicht aus der Portokasse. Und das Ganze mit Datum und
Uhrzeit.

Gruß

Peter

Was geschieht, wenn B angibt, dass A aus Kulanz auf die restliche Summe verzichtet hat und deshalb die Eigentumsumschreibung erfolgte?

Dann würde A die Summe wohl kaum einfordern, oder?

Richter sind nicht zwingend weltfremd.

Gruß

Peter

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Aber der Richter würde zuerst fragen, warum A gegenüber dem Notar angegeben hat (schriftlich bzw. zu Protokoll), dass die Auszahlungsbedingung Kaufpreisbelegung erfolgt sei.
Gruß n.

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Der Anspruch besteht! Problematisch ist die Frage, ob der der durch
not. Urkunde nachgewiesene Kaufpreisanspruch untergegangen ist.
Hierfür ist vollumfänglich der Käufer beweispflichtig. Ein solcher
Nachweis könnte durch die eigene Erklärung des Verk. gegenüber dem
Notar vorliegen. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Erklärung nur
zum Zwecke der Durchführung des Vertrages/Umschreibung erfolgte und
ersichtlich nicht dem Zweck diente, gegenüber dem Käufer selbst
irgend etwas zu bestätigen. M.E. genügt diese Erklärung deshalb zum
Nachweis gemäß § 286 ZPO nicht. Darüber hinaus wird es auf
schriftliche Unterlagen oder Zeugenaussagen darüber ankommen, wie es
zu sder vor dem Notar abgegebenen Erklärung kam. Diese sind mind.
ebenso aussagekräftig wie die Anweisung an den Notar selber. Der Gang
zum Anwalt empfiehlt sich also mit Sicherheit…

Grüße

Torsten van Geest

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