Eigentumsumschreibung verweigern bei Kaufpreismind

Hallo, ihc habe eine Frage:

darf ein Bauträger als im Grundbuch eingetragener Eigentümer die Umschreibung des Objekts verweigern, obwohl nur eine geringe Restsumme (1000 Euro bei einem Objektwert von 179000 Euro) vom Kaufpreis nicht gezahlt wurde, weil sie strittig ist?

Ich habe gehört, dass eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag, dass die Eigentumsumschreibung erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt nichtig ist, sofern es sich bei den noch ausstehenden oder strittigen Geldern um eine Geringfügigkeit handelt.

Kennt hier jemand entsprechende Urteile?

Hallo,

ja dass darf der Bauträger.

Wenn aber die Summe so geruing ist, dann zahle doch die Summe beim Amtsgericht bei der Hinterlegungsstelle mit schuldbefreiender Wirkung. Der Bauträger kann dann umschreiben lassen und über die Restsumme kann man sich dann auseinandersetzen.

Christian