Hallo zusammen,
Ich vermiete eine Eigentumswohnung, der Mieter hat auf seine Kosten eine elektrische hochwertige Markise montiert (die WEG hat dem zugestimmt). Neben dieser Wohnung liegt eine weitere Eigentumswohnung mit der selben Markise (Einheitliche Fassadenansicht).Ich beabsichtige diese Wohnung zu verkaufen, wenn der Mieter ausgezogen ist. Nun möchte der Mieter die Markise bei Auszug wieder mitnehmen.
Die Markise ist fest mit dem Mauerwerk verbunden, durch 30cm lange Gewindestangen die mit Siebhülsen und Schnellbeton im Mauerwerk verankert sind, zudem ist ein fester elektrischer Anschluß gelegt.
Inwiefern könnte nun diese Markise in mein Sondereigentum oder in das Gemeinschaftseigentum übergegangen sein?
Vielen Dank im voraus 
Hallo,
normalerweise gehört die Markise dem Mieter, der sie ja auch bezahlt hat.
Die Markise kann eigentlich nur in das Eigentum des Vermieters übergehen, wenn dieser sämtliche Kosten die mit der Markise verbunden waren, dem Mieter erstattet. Oder die Gemeinschaft bezahlt diese Markise. Dann muss sie aber auch dem anderen Eigentümer die Gesamtkosten der Markise erstatten. Sonst sehe ich keine andere Möglichkeit.
Sollte der Mieter jedoch darauf bestehen die Markise mitzunehmen, so muss er für sämtliche Kosten aufkommen, die durch den Abbau der Markise entstehen, da die Außenfassade ja zum Gemeinschaftseigentum gehört. Ich weiß nicht was günstiger ist. Mitnehmen oder sich die Markise bezahlen lassen.
Hallo H-men,
sorry, wenn ich erst heute antworte. Komme aus privaten Gründen derzeit nicht so oft an den PC.
Mein Wissen basiert auf klassische Mietwohnungen - bei der Vermietung von ETW sind immer besondere Aspekte zu beachten. Ich denke aber, dass hier die Situation ähnlich ist. Halten wir fest:
a) Der Mieter hat die Markise auf eigene Rechnung erworben und ist somit einziger rechtmäßiger Eigentümer derselben.
b) Der Mieter hat in das Eigentum Dritter eingegriffen, indem er zur Befestigung der Markise dieses verändert/beschädigt hat.
c) Eine Eigentumsübertragung findet nicht automatisch statt, wenn sich die Markise wieder entfernen lässt. Was anderes wäre z.B., wenn der Mieter so in das Eigentum eingegriffen hätte, dass es nicht mehr änderbar ist (z.B. die Haustür neu eingebaut und die alte entsorgt).
Meiner Meinung nach…
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…kann der Mieter die Markise mitnehmen, muss aber für die Kosten der fachgerechten Beseitigung der durch den Einbau der Markise entstandenen Schäden aufkommen.
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…besteht nicht die Chance einer Eigentumsüberagung, es sei denn, Sie oder die Gemeinschaft kauft dem Mieter die Markise zum Zeitwert ab.
Frage: Ist bei der Zustimmung der WEG denn hinsichtlich des Auszugs eine Regelung getroffen worden oder besteht vielleicht eine solche innerhalb eines entsprechenden Regelwerks in der Eigentumsgemeinschaft?
Hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben - für die Regelung bis zur Lösung des Problems wünsche ich viel Glück und Erfolg!
Gruß
Norbert