angenommen eine TELEFONFIRMA überlässt einem KUNDEN technische Geräte leihweise, sichert aber nach einiger Zeit schriftlich zu, diese nicht mehr zurückhaben zu wollen (Eigentumsaufgabe?). Ist KUNDE dann dadurch Eigentümer an den Geräten geworden? Kann KUNDE diese dann rechtmäßig zerstören, verkaufen, wegwerfen, … auch obwohl diese das Logo der TELEFONFIRMA tragen?
Das halte ich nicht für einen Fall der Eigentumsaufgabe in dem Sinne, sondern mehr für den einer Übereignung. Und klar, dann kann man damit nach Belieben verfahren; das Logo hat damit nichts zu tun.