Beim „normalen“ Sperrmüll verhält es sich (nach der mir bekannten Lage) ja so, dass der Eigentümer in dem Moment, in dem er das Sperrmüllgut auf die Straße stellt, sein Eigentum an der Sache aufgibt und es an den „Entsorger“ übergeht.
Jetzt stelle man sich ein Mehrfamilienhaus vor. Jeder hat eine Wohnung, einen Kellerraum, es gibt einen gemeinsamen Fahrradraum und einen gemeinsamen Waschraum. Außer den genannten gibt es noch einen „SPERRMÜLL“-Raum. Dieser ist von der Hausverwaltung so gekennzeichnet worde. Jeder Mieter kann imLaufe des Jahres seinen Sperrmüll dort zwischenlagern und einmal pro Jahr wird durch die Hausverwaltung ein Abholtermin organisiert.
Wie sieht es mit dem Eigentumsverhältnissen der Gegenstände in diesem Raum aus ???
Wie sieht es mit dem Eigentumsverhältnissen der Gegenstände in
diesem Raum aus ???
Überhaupt nicht. Da die jeweiligen Eigentümer ihr Eigentum schlüssig aufgegeben haben und die Hausverwaltung zwar allenfalls befristeten Besitz, aber kein Eigentum daran erwerben möchte, sind die Gegenstände herrenlos, würde ich sagen.
Gruß
smalbop
Wie sieht es mit dem Eigentumsverhältnissen der Gegenstände in
diesem Raum aus ???
Überhaupt nicht. Da die jeweiligen Eigentümer ihr Eigentum
schlüssig aufgegeben haben
also das würde ich vom einzelfall abhängig machen, z.b. wurde keine eigentumsaufgabe angenommen, als ein künstler sein bild zum sperrmüll gegeben hat (lg ravensburg). gleiches gilt für persönliche briefe.
ob wirklich ein eig.aufgabewille vorliegt ist also für jeden fall gesondert zu prüfen. entscheidend ist, dass dem eigentümer das schicksal der sache völlig gleichgültig ist.
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Moin Grußloser,
Wie sieht es mit dem Eigentumsverhältnissen der Gegenstände in
diesem Raum aus ???
sie sind und bleiben Eigentum dessen, der sie dorthin gestellt hat.
Ansichnehmen ist streng genommen Diebstahl.
Gandalf
Tach,
Da die jeweiligen Eigentümer ihr Eigentum
schlüssig aufgegeben haben
nur weil sie die Sachen zum Sperrmüll geben, geben sie nicht automatisch ihr Eigentumsrecht daran auf.
An sich nehmen ist streng genommen Diebstahl und es wurde schon mehrfach geklagt und so geurteilt.
Gandalf
hallo,
unabhängig von der eigentumsfrage: wenn du die frage gestellt hast weil interesse an einem der zu ensorgenden gegenstände aus dem „sperrmüllraum“ hast, solltest du einfach mal einen aushang im hausflur machen und fragen, ob du den gegenstand entnehmen darfst…
gruß,
tommy