Eigentumsverhältnisse Wohnungsabschlusstür bei WEG

Die Teilungserklärung einer WEG regelt, dass die Wohnungsabschlusstür zum Sondereigentum gehört.

Die Verwaltungsgesellschaft vertritt aktuell die Auffassung, dass Wohnungsabschlusstüren nicht zum Sondereigentum zählen dürfen - sprich der entsprechende Passus der Teilungserklärung ungültig wäre.

Hat die Verwaltungsgesellschaft Recht ?

Hallo,
wie Wohnungsabschlusstür gehört, von aussen, der Eigentümergemeinschaft. Der Teil der in der wohnung ist, gehört dem Wohnungseigentümer.