Eigentumsverzicht an Immobilie gem. BGB

Hallo,
mal wieder ein Fall, den ich mir gerade überlege, und der ziemlich komplex sein könnte.

Angenommen, eine Frau X. besäße eine Immobilie in Deutschland, sie selber wohne aber im Ausland, sagen wir Südafrika.

Und durch die Krise sei diese Immobilie, die noch mit 100.000 Hypothek belastet ist, nur schwer verkäuflich. Aber Frau X. habe doch schließlich einen Mieter gefunden, der zwei Jahre mieten beabsichtigt und dann für 50.000 kaufen wolle.

Machen wir es aber nicht zu einfach.

Nehmen wir an, es gehe vieles nicht nach Plan, etwa der Mieter zahle nicht und werde dann wegen Verwirrtheit in eine Anstalt eingewiesen.

Und der Frau X ginge es in Afrika finanziell auch nicht so gut wie erhofft, so dass sie möglicheweise die Hypotehk nicht mehr abzahlen könnte, weil vom Mieter nichts reinkäme.

Setzen wir noch einen drauf, vielleicht die Umweltbehörde, die von Frau X die ordnungsgemäße Stillegung eines alten Öltanks verlangen mag, der sagen wir mal Tausende kostet.

In einem solchen Fall, wenn es ihn gäbe, könnte man sich sicher vorstellen, dass die Frau X ziemlich abgebrannt in Südafrika wohnen würde und nicht mehr ein noch aus wüsste: Mangels Geld könnte sie nicht hinfliegen zum Haus, was ja auch nichts ändern würde.

Nehmen wir mal an, sie sei nach einiger Zeit so mit den Nerven fertig, dass sie sagen würde, egal wie, ich will hier raus. Und erführe dann, dass sie nach BGB gegenüber dem Grundbuchamt auf ihr Eigentum verzichten kann, das dadurch herrenlos wird und vom Staat übernommen werden kann.

Wenn sie dann nach reiflicher Überlegung zum Schluss käme, dass sie das tun wolle und die Hypothek gemäß ihren Möglichkeiten abstottern, aber hauptsächlich die Belastungen durch ständig neue Hiobsbotschaften abschalten wolle, bevor ernsthafte Gesundheitsstörungen entstehen.

Wenn sie das nun in diesem Falle tun würde, was wäre denn denkbar, was an Fallstricken da lauern würde?

Danke für jeden Kommentare. Ich hoffe, es ist nicht zu viel verlangt, aber ich wollte mal was richtig komplexes konstruieren.

Danfx

Kurz und gut: Du möchtes wissen, worin die Gefahren der Dereliktion eines mit einer Hypothek belasteten Grundstücks liegen, richtig?

Das kommt natürlich auf den Einzelfall an. Folgende Hinweise fallen mir aber spontan ein:

  1. Die Eigentumsaufgabe bedeutet zwangsläufig den Verlust des Grundstückswertes. Es wäre viel sinnvoller zu versuchen, das Grundstück zu verkaufen. Selbst die Zwangsversteigerung erscheint mir sinnvoller als die Derelektion.

  2. Die Hypothek als Belastung betrifft zwar den Grundstückseigentümer. Die eigentliche Verbindlichkeit (z.B. aus dem Kreditvertrag) geht aber nicht mit über. Wenn die Frau, der das Grundstück gehört, auch aus dem Darlehen verpflichtet ist, dann hat sie nichts gewonnen, wenn sie das Grundstück aufgibt. Im Gegenteil: Wenn der neue Grundstückseigentümer an den Gläubiger zahlt, kann er sich das Geld von der eigentlichen Schuldnerin wiederholen. Das Grundstück ist in diesem Fall nicht Grund der Schuld, sondern nur Pfand für die Schuld.

  3. Auch verwaltungsrechtlich ist man mit der Eigentumsaufgabe nicht aus dem Schneider. Man bleibt ordnungsrechtlich zunächst einmal für Störungen, die vom Grundstück ausgehen, verantwortlich.

PS
Wenn andersherum die Eigentümerin nicht persönlich für die Schuld aufkommen muss, sondern nur ihr Grundstück für die Hypothek haftet, kann die Sache anders aussehen. Es bleibt aber die Frage, was mit der Aufgabe eigentlich gewonnen wäre. Mehr, als dass man das Grundstück wegnimmt, kann ja ohnehin nicht passieren. Die Hypothek selbst bezieht sich ja nur auf das Grundstück und begründet eben selbst keine persönliche Verbindlichkeit.

Danke!

Ich könnte mir in einem solchen Fall auch vorstellen, dass die Eigentümerin sich Sorgen macht, durch ihr Handeln oder Nichthandeln Probleme zu bekommen, wenn sie denn eines Tages mal wieder nach Deutschland einreist - sprich Festhalten ihrer Person.

Dass also jemand ihr aus ihrem Verhalten einen Strick dreht.

Solange sie im Ausland ist, kann sie ja auch keine Insolvenz beantragen. Und würde sie sich das Fluggeld leihen, nach D fliegen, Insolvenz beantragen und wieder wegfliegen, könnte sie wohl schon vermuten, dass sie daran vielleicht gehindert wird.

Wenn sie auch nicht wegen Schulden festgehalten werden kann, würde sie sich vielleicht doch Sorgen machen, dass sie wegen Geldmangel die Umweltauflagen nicht erfüllen kann und daraus dann ein Straftatbestand konstruiert wird.

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