Servus,
In vielen Shops findet sich in den AGB´s folgender Passus:
„Eigentumsvorbehalt: Die Ware Bleibt so lange Eigentum des Verkäufers, bis diese vollständig bezahlt wurde“!
Ich bestelle eine Ware via Nachnahme:
(1) Wann geht der Eigentum der Ware auf mich als Kunden über? Ab dem Moment, wo das Paket gegen Bezahlung des Nachnahmebetrages ausgehändigt wird, oder erst ab dem Zeitpunkt, wo der Paketdienstleister dem Verkäufer den Betrag auf dessen Konto gutgeschrieben hat?
(2) Der Paketdiensleister bietet die Nachnahme vielfach als „Inkasso-Service“ an! Doch welchen Status hat der Paketdienstleister mit dem Liefervertrag mit Zusatzservice Inkasse eingenommen? Wie verhält es sich, wenn der Paketdienstleister Pleite geht, oder z.B. eine Währungsreform in die Zeit zwischen Auslieferung beim Kunden und Gutschrift beim Verkäufer fällt? Kann der Verkäufer die Forderrung bei dem „Endkunden“ geltend machen, obwohl er die Ware beim Paketdienstleister bezahlt hat?
(3) Wenn ich mich richtig entsinne, kann man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben, doch wie sieht es bei „nicht“ bezahlten Sachen aus? Wenn ich als Verkäufer juristisch den Aufwand scheue, die Rückgabe einer „gebrauchten“ und „unbezahlten“ Ware einzuklagen - geht die Ware dann nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch in den Besitz des Kunden übers oder kann ich unbegrenzt lange auf Bezahlung „drängen“?
THX