Hallo,
habe mal ne allgemeine Frage: Wie weit geht die Wirksamkeit eines Eigentumsvorbehaltes bei Weiterverkauf?
Nehmen wir mal an, ein Kunde x kauft eine Ware (z.B. Beförderungsgerät) und verkauft es weiter. Die Rechnung von uns jedoch wird nicht bezahlt. Anstelle von womöglich nicht realisierbarem Geldeinzug (und damit verbundenen Mehrkosten), will man nun den Eigentumsvorbehalt geltend machen.
Kann man dann die Ware sich vom neuen Besitzer „einfach“ wieder zurückholen? Er ist doch schließlich nicht Eigentümer, da der Verkäufer selbst nie Eigentümer an der Ware gewesen ist, oder?
Vielen Dank für eure Antwort(en) im Voraus!
Gruß, TT