Wie funktioniert Eigentumsvorbehalt und warum verkauft ein Unternehmen etwas auf diese Weise?
Wie funktioniert Eigentumsvorbehalt und warum verkauft ein
Unternehmen etwas auf diese Weise?
Hallo Sarah,
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…dann gib mal dein „Bestes“
zu deiner Frage:
eigentumsvorbehalt bedeutet, dass z.b. die ware bis zur bezahlung des kunden eigentum des verkäufers bleibt…der verkäufer erhält sich so das recht seine ware zurückzuholen…
gruß inder
Hallöchen!!
danke für die Antwort 
hmm ja… so weit so gut. Aber hat der Verkäufer, wenn der Käufer nicht bezahlt nicht auch ohne Eigentumsvorbehalt das Recht, das Gut sich zurückzuholen?
Grüßle Sarah
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Exkurs Kaufrecht u. Eigentum - Eigentumsvorbehalt
hi,
nein, hierzu benötigst du einige juristische grundlagen kauf- und sachenrecht.
ein „kauf“ besteht aus genau 3 verträgen.
- schuldrechtlicher vertrag (a verpflichtet sich zum verkauf der sache und verschaffung von eigentum, b verpflichtet sich zur abnahme der sache und zahlung des kaufpreises) = verpflichtungsgeschäft
§ 433 ff. BGB
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dann schliessen A + B einen vertrag über die einigung und übergabe der sache = 1. erfüllungsvertrag
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dann schliessen A + B einen vertrag über die einigung und übergabe des kaufpreises = 2. erfüllungsvertrag
wenn nun 1. nicht erfüllt wird (zahlung kaufpreis), ist der 2. vertrag dennoch wirksam. der A hat sein eigentum und i.d.R. auch den unmittelbaren besitz an B übergeben. er hat keinen herausgabeanspruch mehr.
oft wird auch die sache sofort nach übergabe verarbeitet (mauersteine), vermischt (kies) oder bestandteil einer sache (baum im land) - auch hierdurch erwirbt B eigentum an der sache.
wenn nun A den kaufpreis nicht bekommt, bleibt er idR auf dem trockenen. aus diesem grunde vereinbart man einen eigentumsvorbehalt.
sinn: der erfüllungsvertrag zu 2. steht unter der aufschiebenden bedingung (der erfolg tritt erst später ein), dass B den kaufpreis zahlt. also geht das sachenrechtliche eigentum erst mit zahlung des kaufpreises an B über. solange wie er nicht zahlt, kann A herausgabe verlangen (da noch sein eigentum).
bei den eigentumserwerben (vermischung etc.) gibt es dann noch den erweiterten eigentumsvorbehalt etc.
wenn dich das ganze näher interessiert, solltest du dir vielleicht ein buch zur einführung ins zivilrecht besorgen. zum einstieg reicht da ja auch bsp: ISBN:3540614974 Buch anschauen
mfg vom
showbee
p.s. das ist nicht steuerrecht, gehört also eigentlich in ein anderes forum!
Hallo
Danke für den Exkurs. Sich ein wenig in Recht auszukennen, scheint für Rechnungswesen wichtiger zu sein, als ich dachte…
Das Buch hol ich mir in den Semesterferien aus der Bücherei. Vielleicht hab ich Glück und die haben es auf Lager. Danke für den Buchtipp.
Alles Gute, wünscht
Sarah