Eigentumswechsel mitten im Jahr

Guten Abend, kurze Frage… Geht bei einem Eigentümerwechsel die Gutschrift bzw. die Nachzahlung, für die Nebenkosten Jahresabrechnung auf den neuen Eigentümer über?

Hallo Her/Frau Faerber,

die Nebenkosten werden anteilig berechnet und abgerechnet.
Anders ist es bei der Rücklage, die auf den neuen Eigentümer übergeht. Der Grund ist, daß die Eigentümer mit der gemeinsamen Rücklage geschützt werden sollen und nicht hinter dem neuen Eigentümer „hinterherlaufen“ müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Der neue Eigentümer muss im neuen (nächsten ) Jahr abrechnen und die Vorauszahlung berücksichtigen. Es ist aber immer gut vom neuen Eigentümer den Erhalt der Vorauszahlungne (von Alt- auf Neu-Eigentümer) (nur) der NK bestätigen zu lassen.

Sie wissen ja nicht, was die beiden im Notarvertrag vereinbart haben.

Guten Abend, kurze Frage… Geht bei einem Eigentümerwechsel
die Gutschrift bzw. die Nachzahlung, für die Nebenkosten
Jahresabrechnung auf den neuen Eigentümer über?

Nichts ist da automatisch: abrechnen muss der alte Eigentümer. Was schwer sein könnte, wenn nicht das ganze jahr auch die NK Vorauszahlungen geflossen sind, sondern auch an den neuen Eigentümer. Meist wird im Notarvertrag geregelt, das der alte dem neuen die NK-Vorauszahlungen übergibt und auch die Rechnungen. Sonst kann keiner richtig abrechnen.
Die kann nur im Innenverhältnis der alt und neu eigentümer geregelt werden. NUR IST GUT ZU WISSEN; WER DIE vorauszahlung hat!!

Guten Abend, kurze Frage… Geht bei einem Eigentümerwechsel
die Gutschrift bzw. die Nachzahlung, für die Nebenkosten
Jahresabrechnung auf den neuen Eigentümer über?

Nein, die Hausgeldabrechnung wird analog der Nebenkostenabrechnung für Mieter für beide Eigentümer für den jeweiligen Zeitraum gemacht, in dem Sie in der Wohnung wohnten bzw. dem Eigentümer die Wohnung gehörte.

Hallo. Nein. Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es hierzu nicht, allerdings ist es inzwischen bei allen Gerichten so entschieden, dass der neue Eigentümer für die Abrechnung der Nebenkosten des Jahres zuständig ist, in dem der Eigentumswechsel statt findet. Die bis dato angefallenen Kosten und Vorauszahlungen der Mieter sind zwischen Alteigentümer und neuem Eigentümer auszugleichen.

D. h. bspw. bei einem Eigentumswechsel im September 2010, dass der neue Eigentümer das gesamte Jahr 2010 abrechnen muss. Das Jahr 2009 ist dann noch durch den Alteigentümer abzurechnen ist.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben, ansonsten oder bei weiteren Fragen, einfach noch einmal melden.

Viele Grüße

Guten Abend, kurze Frage… Geht bei einem Eigentümerwechsel
die Gutschrift bzw. die Nachzahlung, für die Nebenkosten
Jahresabrechnung auf den neuen Eigentümer über?