Eigentumswohnung

Hallo,

Bin mir nicht ganz sicher, ist die Aussenverkleidug des Balkons von einer Eigentumswohnung Gemeischaftseigentum oder Privateigentum?

Hallo,

dies ist im WEG geregelt.

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Balkone sind Gemeinschaftseigentum; denn Balkone können nicht verändert oder beseitigt werden, ohne daß das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert wird (§ 5 Abs. 1 WEG). Beläge auf Balkonplatten, Estrich auf Balkonplatten und die Innenseite der aufstehenden Kragplatte aus Beton sind nach § 5 Abs. 1 WEG Sondereigentum

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Gruß
Nita