Hallo,
Bin mir nicht ganz sicher, ist die Aussenverkleidug des Balkons von einer Eigentumswohnung Gemeischaftseigentum oder Privateigentum?
Hallo,
Bin mir nicht ganz sicher, ist die Aussenverkleidug des Balkons von einer Eigentumswohnung Gemeischaftseigentum oder Privateigentum?
Hallo,
dies ist im WEG geregelt.
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Balkone sind Gemeinschaftseigentum; denn Balkone können nicht verändert oder beseitigt werden, ohne daß das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändert wird (§ 5 Abs. 1 WEG). Beläge auf Balkonplatten, Estrich auf Balkonplatten und die Innenseite der aufstehenden Kragplatte aus Beton sind nach § 5 Abs. 1 WEG Sondereigentum
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Gruß
Nita