Es soll an eine Eigentumswohung ein Balkon mit Außentreppe aus dem ersten OG angebaut werden. Ein Miteigentümer ist dafür, der andere dagegen. Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus? Es ist ein dreigeschössiges Haus
Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?
Hellblau mit rosa Tupfen.
Bauliche Veränderungen bedürfen der Einstimmigkeit.
vnA
http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/modernisier…
Bauliche Veränderungen, wie Balkonanbauten, erfordern Zustimmung aller Miteigentümer.
Gruß n.