Ich habe ca. 1,5 Mio. fragen zum Thema ETW Kauf.
Im Januar möchte ich eine ETW kaufen. Aber irgendwie habe ich keinen richtigen Plan. Der Makler ist einfach gesagt schlecht (zumiendest glaube ich das). Es ist ein Krampf Unterlagen zu bekommen. Grundbuch habe ich aber die UNterlagen für die Finanzierung (Flurkarte / irgendwelche Zeichnungen…) habe ich immer noch nicht.
Nun die Frage:
Ohne die Unterlagen bekomme ich verständlicherweise keine feste Finanzierungszusage meiner Bank. Nun hat der Markler mir einen Notartermin zum 12.1.10 angeboten. Nutzt mir das denn was? Kann ich da überhaupt hin wenn ich doch ca 2-3 Wochen brauche, selbst wenn ich heute die Unterlagen einsende oder übergebe? Was muß ich beachten? Zu wann wird das Geld an den Markler, Verkäufer und den Notar gezahlt???
Was sagt der Notartermin aus:
-„Ich will kaufen und nun sieht der NOtar nach ob das Verkäufer mäßig und Käufermäßig überhaupt geht.“
-" Der Verkauf ist nun besiegelt und das Objekt gehört mir - alles Geld fliest heute"
-…
Im Januar möchte ich eine ETW kaufen. Aber irgendwie habe ich
keinen richtigen Plan. Der Makler ist einfach gesagt schlecht
(zumiendest glaube ich das). Es ist ein Krampf Unterlagen zu
bekommen. Grundbuch habe ich aber die UNterlagen für die
Finanzierung (Flurkarte / irgendwelche Zeichnungen…) habe ich
immer noch nicht.
Nun die Frage:
Ohne die Unterlagen bekomme ich verständlicherweise keine
feste Finanzierungszusage meiner Bank. Nun hat der Markler mir
einen Notartermin zum 12.1.10 angeboten. Nutzt mir das denn
was? Kann ich da überhaupt hin wenn ich doch ca 2-3 Wochen
brauche, selbst wenn ich heute die Unterlagen einsende oder
übergebe? Was muß ich beachten? Zu wann wird das Geld an den
Markler, Verkäufer und den Notar gezahlt???
Was sagt der Notartermin aus:
-„Ich will kaufen und nun sieht der NOtar nach ob das
Verkäufer mäßig und Käufermäßig überhaupt geht.“
-" Der Verkauf ist nun besiegelt und das Objekt gehört mir -
alles Geld fliest heute"
Ich würde mich über die Antworten sehr freuen.
Danke Im Voraus
Hallo,
der Gesetzgeber hat zum Schutz des Erwerbers beim Immobilienkauf zahlreiche Gesetze und Regeln aufgestellt.
Eine der wesentlichsten: Der Käufer hat den Kaufvertrag mindestens 14 Tage vor dem Notartermin zu bekommen, damit er sich ausführlich über Rechte und Pflichten, die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind, auseinandersetzen kann.
Für den Erwerb der Wohnung muss neben dem Kaufvertrag auch die Teilungserklärung für das Haus vorliegen. Aus der Teilungserklärung geht hervor, welche Wohnung mit welchem Miteigentumsanteil erworben wird. Desweiteren sollte ein Grundriss, die Flurkarte und ein Grundbuchauszug vorliegen.
Der Notar kann in Vorbereitung des Kaufvertrages das Grundbuch einsehen und die Teilungserklärung einholen.
Daher mein Rat: Frag beim Notar nach dem Stand der Kaufvertragsvorbereitungen und lass dir die Unterlagen zusenden. Mit diesen Unterlagen gehst Du zu deiner finanzierenden Bank. Diese bereitet den Kreditvertrag vor und eine Grundschuldbestellungsurkunde, die den Kredit für die Bank absichert.
Den Notartermin solltest Du erst nach der 14 Tagefrist bestätigen. Gleichzeitig sollte zum Notartermin auch die Grundschuldbestellung für Deine Bank vorliegen, dann kann der Notar diese im Anschluss an den Kaufvertrag beurkunden- das spart etwas Gebühren.
Dem Makler solltest Du mitteilen, dass Du den Notartermin erst dann wahrnehmen möchtest, wenn Deine Finanzierung gesichert ist und Du sämtliche Unterlagen für den Erwerb erhalten hast. Wenn Du Zweifel an der Güte des Makler hast, dann empfehle ich Dir, den Makler schriftlich aufzufordern, die Unterlagen innerhalb von 5-10 Werktagen vorzulegen. Schafft er das nicht, ist er womöglich gar nicht mehr befugt, die Wohnung zu verkaufen und dann solltest Du besser Abstand nehmen.
Im Kaufvertrag steht auch drin, wann du was zu bezahlen hast. Erst wenn der Eigentumsübergang auf Dich gesichert ist, hast du den Kaufpreis zu bezahlen.
Die Grunderwerbssteuer und auch die Notarrechnung kommen relativ bald, nachdem du den Kaufvertrag unterschrieben hast.
Der Notar hat hierzu Deine Fragen zum Kaufvertrag, Ablauf und zu den Zahlterminen zu beantworten. Frag ihn ruhig, wenn du was nicht verstehst, denn er ist der neutrale Wächter für die korrekte Abwicklung des Kaufvertrags.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!
Beste Grüße Maxwelll
Ich habe halt Zweifel an der Art des MArklers weil er sich meines Erachtens nach nicht wirklich bemüht (Bin seit 6 JAhren Nl Leiter und weiß das man mit etwas Druck heute innerhalb sehr kurzer Zeit Unterlagen beschaffen kann - wenn man will).
Er hat die Erlaubnis das Objekt meiner Begierde zu verkaufen. Auch den Vorvertrag habe ich bereits aber wichtige Unterlagen - Teilungerklärung , Flurkarte … fehlen und er kann sie frühesten an 4.1. ERFRAGEN??? Wenn ich sie dann am 5. bekomme dann denke ich braucht meine BAnk deutlich länger.
Ich kapier das nicht. Wenn ich ein Objekt dieser Preisklasse verkaufe - und das geschieht beinahe täglich- dann habe ich doch alle Unterlagen und muß sie nicht auftreiben oder suchen … oder sind Markler so?? Wenn ich meine Versicherungs und Bank Tante anrufe dauert das höchtens einen Rückruf oder 2-3 TAge per Post.
Lieber Interessent,
ich habe Ihre Anfrage erhalten und hier meine Antwort. Keinesfalls würde ich einen festen Kaufvertrag notartiell schließen ohne eine Finanzierung in der Tasche zu haben. Für was erhält Ihr Makler eigentlich Geld wenn Sie sich um alles was die Finanzierung betrifft selbst kümmern müssen? Bei uns ist in der Vermittlungscourtage von 3 % zzgl. Mwst. natürlich auch die Besorgung der 100 % Finanzierung inklusive.
Die Finanzierung kostet sonst üblich 1 % des Kaufpreises brutto.Ein guter Makler besorgt natürlich die Finanzierung mit,denn die Courtage des Maklers wird ja nach Kauf,wie auch die Notargebühr sofort fällig und es ist wohl im beiderseitigen Interesse das der Kunde hier also eine stehende Finanzierung hat. Sollte der Makler Druck ausüben das ein Kaufvertrag am 12 wie Sie schreiben gemacht werden muss da es angeblich ja noch andere Interessenten gibt, dann besser die Finger von lassen oder aber was üblich ist ein Kaufvertragsangebot dem Verkäufer unterbreiten wo Sie sich mit einer Frist von 4 Wochen oder maximal 6 Wochen dran halten müssen und nicht widerrufen können, der Verkäufer kann innerhalb dieser 4 bis 6 Wochen Ihr Angebot annehmen,allerdings erst wenn eine Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank oder Sparkasse vorliegt. Dies vermerkt man in Ihrem notariellen Angebot das dies der Verkäufer nur annehmen kann wenn diese Finanzierungsbestätigung schriftlich von einer Bank oder der Darlehensvertrag vorliegt. Der Vorteil dieses notariellen Angebotes liegt auf der Hand. Der Verkäufer hat einen festen Vertrag wo sich der Käufer bis zu 6 Wochen dran bindet,danach erlischt das Angebot. Alle Beteiligten sind daran interessiert schnell eine Finanzierungv auf die Beine zu stellen und dementsprechend schnell werden auch alle Unterlagen zur Finanzierung bei gebracht werden. Der Notar kostet ert einmal nur ein drittel für die Angebotsurkunde,Grunderwerbsteuer fällt noch nicht an,da ja noch keine Annahme durch den Verkäufer erfolgt und dementsprechend noch kein gültiger Kaufvertrag vorliegt. Denn erst mit Annahme Ihres Angebotes ist der Kaufvertrag geschlossen und erst dann kommt die Grunderwerbsteuer und die vollen Notar und Gerichtsgebühren zur Geltung. Sollte man keine Finanzierung erhalten hat man als finazielles Risiko nur die Gebühren für das Kaufvertragsangebot was bei 100.000 Euro Kaufpreis nur ca. 300 bis 400 Euro ausmachen. Sollte man sofort einen Kaufvertrag schließen wären ja sofort alle Kaufnebenkosten fälligdie da wären bei o.g. Beispielskaufpreis
Notar und Gerichtskosten ca.1500 Euro (1,5%)
3.500 Euro Grunderwerbssteuer (3,5 % zur Zeit noch)
500 Euro Grundschuldbestellung (0.50 %)
3.570 € Makler (3% netto zzgl. Mwst)
Dies alles spart man,jedenfalls vorerst wenn man nur ein notarielles Angebot als Käufer dem Verkäufer unterbreitet mit der Klausel enthalten das dieses Angebot durch den Verkäufer nur angenommen werden kann wenn eine Finanzierungsbestätigung vorliegt und man sich als Käufer 4 Wochen an dieses Angebot hält,also nicht widerrufen kann. Nach ablauf der 4 wöchigen Frist kann das Angebot entweder weiterlaufen aber dann auch widerrufen werden oder es kann enden und müsste dann neu notariell abgegeben werden. Es kann ja keinen Käufer zugemutet werden ein Angebot sonst wie lange laufen gelassen zu werden wenn der Makler,Verkäufer nicht alle Unterlagen beibringt die für eine Finanzierung notwendig sind. So handhaben wird dieses seit Jahren erfolgreich in unserem Unternehmen. Sollten Sie rückfragen haben melden Sie sich einfach bei uns unsere Homepage www.denkmalimmobilie.com und wir helfen Ihnen gerne weiter, auch bei der Finanzierung. Möchten ie zum Eigennutz erwerben oder als Anlage und die Immobilie vermieten?
Viele Grüße und guten Rutsch wünscht Ihnen Ihre Kapitalunion.
mfg
Olaf
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo erstmal
Ich habe ca. 1,5 Mio. fragen zum Thema ETW Kauf.
Im Januar möchte ich eine ETW kaufen. Aber irgendwie habe ich
keinen richtigen Plan. Der Makler ist einfach gesagt schlecht
(zumiendest glaube ich das). Es ist ein Krampf Unterlagen zu
bekommen. Grundbuch habe ich aber die UNterlagen für die
Finanzierung (Flurkarte / irgendwelche Zeichnungen…) habe ich
immer noch nicht.
Nun die Frage:
Ohne die Unterlagen bekomme ich verständlicherweise keine
feste Finanzierungszusage meiner Bank. Nun hat der Markler mir
einen Notartermin zum 12.1.10 angeboten. Nutzt mir das denn
was? Kann ich da überhaupt hin wenn ich doch ca 2-3 Wochen
brauche, selbst wenn ich heute die Unterlagen einsende oder
übergebe? Was muß ich beachten? Zu wann wird das Geld an den
Markler, Verkäufer und den Notar gezahlt???
Was sagt der Notartermin aus:
-„Ich will kaufen und nun sieht der NOtar nach ob das
Verkäufer mäßig und Käufermäßig überhaupt geht.“
-" Der Verkauf ist nun besiegelt und das Objekt gehört mir -
alles Geld fliest heute"
-…
Ich habe halt Zweifel an der Art des MArklers weil er sich
meines Erachtens nach nicht wirklich bemüht (Bin seit 6 JAhren
Nl Leiter und weiß das man mit etwas Druck heute innerhalb
sehr kurzer Zeit Unterlagen beschaffen kann - wenn man will).
Er hat die Erlaubnis das Objekt meiner Begierde zu verkaufen.
Auch den Vorvertrag habe ich bereits aber wichtige Unterlagen
Teilungerklärung , Flurkarte … fehlen und er kann sie
frühesten an 4.1. ERFRAGEN??? Wenn ich sie dann am 5. bekomme
dann denke ich braucht meine BAnk deutlich länger.
Ich kapier das nicht. Wenn ich ein Objekt dieser Preisklasse
verkaufe - und das geschieht beinahe täglich- dann habe ich
doch alle Unterlagen und muß sie nicht auftreiben oder suchen
… oder sind Markler so?? Wenn ich meine Versicherungs und
Bank Tante anrufe dauert das höchtens einen Rückruf oder 2-3
TAge per Post
Hallo Rok,
wahrscheinlich bist Du an die Sorte von Maklern geraten, die den schlechten Ruf dieser Zunft begründen. Übrigens meiner Meinung nach zu Recht. Nur, das hilft Dir nicht wirklich weiter, wenn Du die Wohnung haben willst. Sag dem Makler klar und deutlich, was Du von ihm erwartest, schließlich verdient er beim Erwerb der Wohnung ja auch ne ordentliche Provision. In diesem Sinne ein gutes Neues wünscht Dir maxwell
Hallo,
war über Silvester weg, deswegen erst heute meine Antwort.
Regel Nr. 1 lautet:
Jeder Immobilienkauf der unter Zeitdruck erfolgt wird auch zur Zeitbombe !!
NIEMALS eine Immobilie unter Zeitdruck kaufen NIEMALS
Weiterhin:
Der Makler stellt den Kontakt zum Verkäufer her, ansonsten hat er NICHTS zu sagen.
Als Käufer verhandelt man mit dem Verkäufer DIREKT und nicht mit dem Makler. ( Ich war selbst Makler )
Der Makler kann zwar dabeisein, hat aber nichts zu entscheiden, das macht der Käufer mit dem Verkäufer.
Natürlich müssen alle Unterlagen vorliegen,
das wichtigste ist ein AKTUELLER Grundbuchauszug, den jeder Notar kurzfristig bekommen kann.
Ohne diesen Auszug DARF NICHT gekauft werden.
Wurde die Whg jetz schon gekauft oder nicht,
das habe ich nicht erkennen können.
GGfs nochmals mailen.
Grüße
Aira92
Die Wohnung ist noch nicht gekauft. Das Objekt kenne ich seit ca. 1/2 JAhr und es ist GENAU DASS WAS ICH WILL. Das einzige Problem ist das der Markler eine Trantüte ist. „Termin beim Notar und sein Geld in 2 Tagen unterlagen ein halbes Jahr später.“
Für mich sind auch noch die Bemerkungen im Notarvertrag von Interesse.
Wie wird eine Küche bewertet? Ist die im Notarvertrag nicht extra auszuzeichen wie auch der Hausgeldfoundanteil??? Dafür müßte ich dann auch keine Grundsteuer zahlen (Markler hat da nach eigenen Angaben keine Ahnung.(wozu brauch ich ihn dann???))
Was ist mit einer Klausel wie : Da noch nicht alle Unterlagen vorliegen(weil der Markler noch ein wenig schläft - darum hat die Bank nur mündlich zugesagt) wird der Vertrag unwirksam wenn die Bank dann doch nein sagt. Geht sowas.
Wo stehen eigentlich vom Verkäufer zugesagte Reperaturen da das noch geschehen soll.
Wie lange dauert das eigentlich bis (vorausgesetzt die BAnk sagt ja - steht zu 99% fest da ich nur 20% des Wertes brauche)ich die Schlüssel bekomme.
Mein Markler sieht sich hier außerstande was zu sagen. Das sind Momente wo ich ausflippen könnte. ICH WILL AUCH MARKLER WERDEN.
Darum habe ich 1,5 Mio. Fragen.
das scheint ja ein merkwürdiger Kauf zu sein, wenn weder Makler noch Verkäufer etwas richtiges zu sagen haben??
Also:
Küche: die Küche kann und sollre separat im Kaufvertrag mit einer Summe X ausgewiesen werden.
Da kann man darauf bestehen.
Reparaturen:
Wenn Verkäufer diese zugesagt hat, dann muss das auch im KV stehen, und zwar mit genauer Bezeichnung und Fertigstellungstermin.
Schlüssel:
Den Schlüssel gibt es bei Übergabe, also an dem Tag an dem man das Objekt (als Besitzer/Nutzer) überniummt.
Eigentümer wird man ja erst später, wenn man im Grundbuch ist.Dieser Termin der Übergabe ist üblicherweise dann, wenn der Kaufpreis beim Verkäufer ist.
Man kann diesen Kaufvertrag auch unter Vorbehalt beim Notar unterzeichnen, ( aber spielt da der Verkäufer mit ) ??
Man könnte sagen, dass der Vertrag unwirksam wird, wenn bis zum Tage X der Kaufpreis nicht bezahlt wird.
Dann könnte man also sofort zum Notar gehen, oder anders herum, wenn bis zum Tag X die zugesagten Unterlagen nicht vorliegen.
Dann wäre aber zu regeln, wer den Notar bezahlt.
Warum können Sie nicht direkt mit dem Verkäufer sprechen. Vergessen Sie den Makler ( sein Geld bekommt er ja, wenn er den Objektnachweis geliefert hat )
Grüße
Aira92
ich weiß nicht, ob das Thema für Dich noch aktuell ist.
Ich steckte letztes Jahr in einem ähnlichen Dilemma und habe mich mit meinen Fragen an die Experten hinter http://www.denkmalimmobilie24.de/ gewandt. Hier fühlte ich mich bestens beraten und „sicher aufgehoben“.