Hallo
Ich habe eine Frage zur Rechtslage bei einer Eigentumswohnung.Ist es richtig das die Fenster Eigentum des Eigentümers jedoch die Rollläden die der Allgemeinheit sind? Diese sind bei mir defekt.Wer trägt hier die Kosten? Vielen dank im Vorfeld.Gruß Teerteufel
Hallo,
bei uns ist das so geregelt, das alles was aussen am haus ist, der allgemeinheit gehoert.dazu zaehlen die rollaeden, sowie die sat schuessel auf dem dach,das dach selber,usw.
gruss katharina
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Hallo Kati
Vielen Dank für deine Antwort.Gruß Teerteufel
Hallo
genauer betrachtet gehört die Innenscheibe dem Eigentümer und die Außenscheibe der Gemeinschaft.
Der Rolladen gehört zur Gemeinschaft. Wenn Du einen anbauen möchtest, das hatten wir einmal, mussten wir die Gemeinschaft von den Kosten frei stellen. Sonst hätten wir keine Genehmigung erhalten.
Schaue in Deine Teilungserklärung ob dort etwas anderes geregelt ist und lass dich nicht ins Bockshorn jagen.
Ansonsten frage noch einmal an und notfalls kann ich Dir einen guten spezialisierten Anwalt besorgen.
Gruss olaf