Eigentumswohnung

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe letztes Jahr im Dezember eine Eigentumswohnung gekauft und möchte sie an meine Eltern vermieten.
Worauf sollte ich achten, wenn ich Steuern sparen will?
Was kann ich alles absetzen?
Ich habe in der Hinsicht überhaupt keine Ahnung.

Ich habe die Wohnung zur hälfte eigenfinanziert und die andere Hälfte habe ich von meinen Geschwistern geliehen, die ich von Zeit zu Zeit zurückzahlen werde.
Wir habe vereinbart, dass ich meine Schulden in 15J. abbezahlen werde.
Kann man da etwas absetzen oder anrechnen laseen?

Viel muss an der Wohnung nicht gemacht werden.
Kann ich Z.B. auch Einrichtungsgegenstände (Waschmaschine) kaufen und diese abschreiben?

Meine Wohnung befindet sich in einem anderen Stadtteil, als die Wohnung in der ich selbst zur Miete wohne.
Also recht nah (6km).
Kann ich meine Eigentumswohnung als Zweitwohnung angeben und meine Eltern als Untermieter einziehen lassen? Wie sieht es in diesem Fall mit Absetztbarkeit der Kosten/Kaufpreis und dergleichen?

Meine Eltern werden hoffentlich zur Mitte des Jahres in die Eigentumswohnung einziehen.
Was ist mit den Nebenkosten, die ich bis dahin selber zahlen muss? (Hausgeld)

Ich wäre Dankbar für jede Antwort.

Hallo,

ich kann keine Steuerberatung machen, aber grundsätzlich ist es so:

  • Alle Aufwändungen, die nicht auf den Mieter in Form von Miete oder Betriebskosten umgelegt werden, also vom Vermieter zu tragen sind, werden in der Steuererklärung angegeben, denn sie mindern das Einkommen des Vermieters.
    Also Hausverwalter-Gebühr, laufende Reparaturen, Zinsen für ein Darlehen.
    Achtung: Rücklagen, die angespart werden sind nicht absetzbar. Genausowenig die Tilgung für das Darlehen.
    Waschmaschine, Schränke können je nach Anschaffungspreis entweder gleich abgesetzt werden, oder man muss sie auf mehrere Jahre abschreiben gemäß der Lebensdauer. Hier kann ein Steuerberater genaues ausrechnen.
    Dann kommt noch der Gebäudeanteil, der regelmäßig auf 50 Jahre abgeschrieben wird.

Wir haben unsere Eigentumswohnung auch vermietet.Man kannfast alle Ausgaben Zinsen Renovierungskosten,Hausverwaltugskosten usw.absetzen.Einrichtungsgegenstände kann ich mir nich vorstellen das die abgesetzt werden kömnnen.Auch sollte man erst sein selbstgenutztest Eigenheim abbezahlen.Ich hoffe ich konnte dir helfen.PS jemehr Schulden du auf der Vermieteten Eigentumswohnung hast je mehr Steuern bekommt man auch wieder.Las dich auf jeden Fall von einem Steuerberater beraten.