Eigentumswohnung

Wir haben in einem jetzt 2-Familienhaus die untere Etage gekauft und aus einer ursprünglich kleinen und großen Wohnung eine Einheit gemacht. in den Räumen der kleinen Wohnung haben meine Eltern lebenslanges Wohnrecht. Wenn meine Eltern damit einverstanden sind, kann ich die kleine Wohnung veräußern ohne Einwilligung des oben wohnenden Eigentümers? wenn ich alle Grundbuchänderungen zahle? Kann er Einwände haben?
Danke.
Gruß
Clippi

Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, gehört Dir die untere Wohnung. Du hast die Teilungserklärung schon geändert, da Du die Wohnung in 2 Wohnungen aufgeteilt hast. Anders gehts ja nicht. Daher kannst Du sie auch verkaufen ohne Einverständnis.

Um die Wohnung verkaufen zu können, muss sie als rechtliche selbständige Einheit verkehrstauglich sein.
Dafür wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Diese wird im Grundbuch eingetragen.
Dazu ist die Zustimmung des darüberliegenden Eigentümers erforderlich. Er kann selbstverständlich dagegen sein, da aus dem 2-Parteienhaus dann ein 3-Parteienhaus wird, was ggf. den Wert seiner Wohnung beeinträchtigt.

Hallo,
es waren vorher 3 Wohnungen in dem Haus. Unten eine von 45 und eine von 100 Quadratmeter. 2 Eingangstüren usw. Das habe ich gekauft als quasi 1. Eigentumswohnung aber mit der Auflage, dass in der kleinen Wohnung meine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben. Von innen haben wir die 2 Wohnungen durch eine Tür verbunden. Oben war schon immer nur eine Wohnung. Jetzt würden wir gerne wieder die kleine Wohnung seperat machen und dann verkaufen.
Gruß
clippi

Hallo,
es waren vorher 3 Wohnungen in dem Haus. Unten eine von 45 und eine von 100 Quadratmeter. 2 Eingangstüren usw. Das habe ich gekauft als quasi 1. Eigentumswohnung aber mit der Auflage, dass in der kleinen Wohnung meine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben. Von innen haben wir die 2 Wohnungen durch eine Tür verbunden. Oben war schon immer nur eine Wohnung. Jetzt würden wir gerne wieder die kleine Wohnung seperat machen und dann verkaufen.
Gruß
clippi.

Hallo, ehrlich, so ganz verstehe ich deine Frage nicht. Überlege doch noch mal, ob du etwas genauer fragen kannst. Denn das mit der kleinen Wohnung verstehe ich nicht. Wenn deine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben, dann kannst du die Wohnung nicht verkaufen. Verstehe ich denn da was falsch? Gruß Uli

Sofern vom Beginn an 3 WE in dem Haus vorhanden wwaren und die Teilungserklärung keine Veränderungs- oder Veräußerungsbeschränkungen vorsieht,können Sie beliebig verfahren!

das EG ist also jetzt 1 Einheit ?
Dann kann auch nur diese komplette Einheit
veräussert werden.Der Nachbar hat keinerlei
Mitspracherecht, denn es geht ja um Sondereigentum.
Gruß
Aira92

Hallo,
es kommt immer auf die Teilungserklärung an. Sind da 3 Wohnungen aufgeführt, dann können Sie sie ohne Probleme verkaufen. Sonst muß der Miteigentümer zustimmen.
Gruß,
Andreas

Es tut mir sehr leid, das kann ich leider nicht beantworten. juliuszwo