Eigentumswohnung

Liebe/-r Experte/-in,Hallo
Meine Frage:?Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Haus 3 Eingänge a.10 Wohnungen zu 90% Eigentümer zu 80 % selbstbewohnt.
Nun hat jemand eine lehrstehende Wohnung auf meiner Etage gekauft,Renoviert und Vermietet.Soweit schön und gut:!Ich habe auch weis Gut nichts gegen unsere Mitbürger,aber die Mentalität ist nun mal anders.Die neuen Mieter sind keiner weiß welcher Landsmann junge Leute 1 kl.Kind keine Arbeit Sie kein Deutsch wie üblich alle Schuhe vor der Tür im Treppenhaus.Wir haben eine Reinemacherfrau die 1 X die Woche das Treppenhaus Putzt.Wird von uns Bezahlt.!
Nun zu meiner Frage:?
Alles was mit der Gemeinschaft zutun hat muß in der Versammlung genehmigt und besprochen werden.!!Wir kennen nicht einmal den Eigentümer der Wohnung.!Die Wohnungen haben 85 Qm für 3 Pers.vom Sozialamt?Möglich so groß?Ich kenne Deutsche die eine so große Wohnung nicht genehmigt bekamen:!
Muß die Versammlung nicht auch gefragt werden an wen vermietet wird? müssen wir es hinnehmen das die Schuhe im Treppenhaus abgestellt werden??Irgendwann wird auch unsere Reinemacher Frau mit recht sagen :smiley:a Putze ich nicht ich bräume keine Schuhe um.Wie sollen wir uns verhalten???
Für eine Kompetente Antwort wäre ich sehr Dankbar.

Hallo,

zunächst gibt es eine Hausordnung. Diese muss von allen Bewohnern eingehalten werden. Wenn in der Hausordnung z.B. drin steht, dass keine Gegenstände im Flur abgestellt werden dürfen, dann gilt das auch für die neuen Mitbewohner.
Man kann nun beim Hausverwalter anfragen, ob es eine Hausordnung gibt und was darin geregelt ist. Der Hausverwalter sollte dann auch die neuen Mitbewohner dazu informieren.
Viel Erfolg!

Hallo
Herzlichen Dank
Gruß

Hallo, also, an wen ein Eigentümer vermietet muss nicht genehmigt werden von den Gemeinschaft. Wegen der Schuhe muss man einfach mal mit den Leuten reden und um Verständnis bitten.Inwiefern die neuen Mieter vom Staat leben, weißt du doch nicht. Ob der Staat eine so große Wohnung finanziert kann ich mir nicht vorstellen. Aber wenn man nichts weiß, kann man nicht urteilen. Man kann nur versuchen, einige Dinge zu ändern. Alles andere ist die Sache der Leute. Viel Glück beim Ändern - obwohl einige Mitbürger glauben, dass sie sich alles erlauben können. Wie der Eigentümer heißt muss bei der Verwaltung bekannt sein. Oder wer verwaltet und macht die Abrechnungen. Dort müssen alle Namen bekannt sein und die Zugehörigkeit zu welcher Wohnung. Also viel Erfolg. Gruß Uli

Hallo,
ja das kann einem leider überall passieren.
Bei der Auswahl der Mieter gibt es kein Mitspracherecht jedoch in manchen Gemeinschaften sehr wohl bei der Auswahl der Eigentümer.
Zu den Schuhen vor der Tür gilt aber ganz klar:
Das Treppenhaus ist KEIN Sondereigentum sondern
Gemeinschaftseigentum.
Das Gemeinschafteigentum kann aber nicht von einem Eigentümer oder dessen Mieter in Beschlag genommen werden. Hierfür müsste eine Genehmigung ALLER Eigentümer vorliegen.
Und schliesslich wäre es noch eine Zweckentfremdung, denn persönliche Gegenstände (wie Schuhe) haben auf einer Gemeinschaftsfläche (Treppenhaus) nichts zu suchen. Es fehlt noch dass die vollen Müllsäcke auch dorthin gestellt werden ?`??
Grüße
Aira92

Ihrem Verwalter wird der neue Eigentümer bekannt sein, denn 1. muss er bei einer Veräußerung einer Wohnung informiert werden, Einsicht in den Vertrag haben (es sei denn, das ist vom Verkäufer nicht veranlaßt worden), 2. muss er für alle Wohnungen entsprechende Vollmachten haben (zB. für Zwangsvollstreckung) für Kostenverteilung und außerdem ist der neue Besitzer im Grundbuch eingetragen. Ob der neue Eigentümer die Wohnung selbst bewohnt oder sie vermietet, ist seine Angelegenheit.In einigen Ländern ist es Sitte, die Schuhe vor der Wohnungstür abzustellen. und in Ihrer Hausordnung steht sicher nicht geschrieben, dass das nicht erlaubt ist. Sie könnten lediglich die neuen Mieter bitten, die Schuhe auf die Fußmatte zu stellen, damit die Reinigung des Hausflurs erleichtert wird (und keiner über die Schuhe stolpert). Sonst können Sie leider gar nichts gegen die neuen Mieter unternehmen. Freundliche Grüße, juliuszwo

Hallo,

das einzige, bei dem ich Deiner Meinung bin: Schuhe gehören in die Wohnung. Gibt es einen Beschluß der Eigentümer, kann es verboten werden, etwas in den Flur zu stellen.
Aber, warum regst Du dich über die Wohnungsgröße auf. Ist es Dein Problem, wer auf wieviel qm wohnt? Das kann Dir ja wohl vollkommen egal sein.
Und nicht zuletzt: Das wäre ja noch schöner, wenn ich als Eigentümer die WEG fragen müßte, wer als Mieter in meine Wohnung kommt. Klar, werde ich da niemanden reinnehmen, der Probleme machen könnte. Aber eine Zustimmung muß sich kein Vermieter einholen.

Hallo Heinz,

als Eigentümer sind Sie Teil der Eigentümergemeinschaft und ich vermute, Sie haben ein Recht darauf, den Namen und die Anschrift des Eigentümers Ihrer Nachbarwohnung zu erfahren.
Aber: An wen dieses andere Mitglied der Eigentümer-Gemeinschaft vermietet, das entseheidet er juristische gesehen vermutlich allein.
Reden Sie mit den jungen Leuten, sagen Sie Ihnen, daß in Ihrem Haus die Schuhe in den privaten Flur gehören, später notfalls, daß die Schuhe Stolperfallen sind, daß ein Verünglückter gegen den jungen Mann Schadenersatzklage erheben könnte.

Vorher fragen Sie am besten nach dem Namen - auch des Kindes - , woher Sie kommen und ob Sie das Haus schön finden.

Gut Wetter geht immer better. Der ist von mir. :wink:

lg Wimm