Hallo, wir hben in einem 4 Familienhaus eine Eigentumswohnung im 1. Stockwerk gekauft.
Bei den Renovierungen sind nach dem Tapetenabriss Rißeim Mauerwerk und in der Decke zu Tage getreten.Angeblich vom Dachstuhl.
Können wir Wandlung oder Kufpreisermäsigung fordern?
Vielen Dank
H.B.Sahlmann
Hallo Herr Sahlmann,
Da es sich vermutlich um eine gebrauchte Wohnung handelt, die älter als drei Jahre ist und die auch in den letzten 3 Jahren nicht saniert wurde, kommt Gewährleistung vmtl. nicht in Betracht.
Nur wenn Sie beweisen können, daß der Verkäufer den Schaden arglistig verschwiegen hat, tritt die Gewährleistung auch nach der Verjährungsfrist von fünf Jahren wieder in Kraft.
aus Burk / Weizenhöfer: Der Kauf einer Eigentumswhg, 2. Ausg 169 ff
freundliche Grüße, Wimm
Hallo,
Normalerweise ist gekauft wie gesehen. Allerdings müssen die bei Kauf beschriebenen Eigenschaften stimmen. Bekannte Mängel dürfen nicht verschwiegen werden.
Sofern man Nachweisen kann, dass die Mängel dem Verkäufer oder Makler bekannt gewesen sein müssten, z.B. Informationen vom Vormieter, hat man die Möglichkeiten die beim Kauf üblich sind. Je nach Ausprägung sogar bis zur Rückabwicklung.
Gruß
Der Ruhestandsplaner
Nein,
es heißt fast immer gekauft, wie gesehen. Es sei denn, man könnte dem Verkäufer nachweisen, dass er davon gewußt hat. Und das
wird schwierig.
Gruß,
Andreas
Es kommt darauf an, was in dem Vertrag steht,
ob Sie nachweisen können, dass der Vorbesitzer von den Rissen hinter der Tapete gewußt hat, ob Sie Anwaltskosten und einen evtl.Rechtsstrreit auf sich nehmen wollen, ob der Voreigentümer evtl. zahlen kann etc. Wenn es eine Ersttapezierung war, könnte es sich auch um Setzrisse handeln, die nicht schwer zu beheben sind. Wenn die Risse vom Dachstuhl herrühren, fragen Sie den Verwalter, ob dieser in Ordnung ist. Können Sie Protokolle von vorherigen ETV einsehen, ob evtl. Mängelam Dachstuhl sind? Ich persönlich würde mich ggf. an die Architektenkammer wegen eines Gutachters wenden und evtl. Handwerker (Maler) wegen der Risse fragen. Tut mir leid, eine bessere Auskunft kann ich Ihnen nicht geben. juliuszwo
Hallo, ob Wandlung oder Kaufpreisermässigung weiß ich nicht. ich würde einen Gutachter beauftragen und ihn alles anschauen und prüfen lassen. Ist bekannt, ob diese Schäden vorher bemerkt wurden oder bekannt waren? Dann muss die Verwaltung hinzugezogen werden, denn das könnte ein Schaden sein, den alle Eigentümer zahlen müssen. Es ist schwierig hier einenTipp zu geben. Wenn vorher die Schäden bekannt waren, kannst du vom Kauf zurücktreten. Mehr kann ich dazu nicht sagen, sorry. Gruß Uli
Ohne Kenntnis des Kaufvertrags und genaue Schadensbeschreibung kann die Sachlage leider nicht seriös beurteilt werden.
Grüße
Aira92