Hi Volker,
nun, Du musst mal in Deine Eigentümer-Verordnung bzw. Hausordnung reinschauen, ob gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich verboten sind.
Wobei man die Frage stellen muss, ob Nachhilfe oder Unterricht wirklich „gewerblich“ ist !?
Ich würde da mal pragmatisch rangehen.
Solange Du kein Massen-Verkehr auslöst (Schach Events oder 30 Personen täglich) und keinen „Krach“ machst (Besipiel Musik-Instrumente) sehe ich da keine Probleme.
Falls sich jemand gestört fühlt, dann spricht derjenige Dich hoffentlich direkt an oder aber er geht über den Verwalter. So schnell passiert hier nix.
Du kannst in Deinen 4-Wänden erst einmal alles machen, es sei denn => siehe oben.
Noch Fragen ?
OK ?
Viele Grüße
Michael