Hallo, eigentlich schon, denn du wirst dir eine Genehmigung bzw. einen Gewerbeschein holen, denn die Einkünfte musst du wahrscheinlich versteuern. Und dort kannst du dann fragen, ob du das in deiner wohnung machen darfst. Vorsichtshalber solltest du das der Verwaltung der ETW mitteilen, dann gehst du allen Beschwerden aus dem Weg. Ich glaube, man kann es dir nicht verbieten. Aber erkundige dich bei den genannten Stellen. Viel Glück. Gruß Uli
nun, Du musst mal in Deine Eigentümer-Verordnung bzw. Hausordnung reinschauen, ob gewerbliche Tätigkeiten grundsätzlich verboten sind.
Wobei man die Frage stellen muss, ob Nachhilfe oder Unterricht wirklich „gewerblich“ ist !?
Ich würde da mal pragmatisch rangehen.
Solange Du kein Massen-Verkehr auslöst (Schach Events oder 30 Personen täglich) und keinen „Krach“ machst (Besipiel Musik-Instrumente) sehe ich da keine Probleme.
Falls sich jemand gestört fühlt, dann spricht derjenige Dich hoffentlich direkt an oder aber er geht über den Verwalter. So schnell passiert hier nix.
Du kannst in Deinen 4-Wänden erst einmal alles machen, es sei denn => siehe oben.
Ja, die Hausgemeinschaft muß ihr Einverständnis für Gewerbe mit Publikumsverkehr geben. Ansonsten droht Ärger. Es dorht eine schriftliche Untersagung durch die Verwaltung und schlimmstenfalls eine Unterlassungsklage, deren Kosten Du tragen müsstest. Aber bei Schach-Unterricht dürfte das kein Problem sein. Bei Schlagzeug-Unterricht, wäre das wohl nicht so einfach.
damit kein Gewerbe verbunden ist und die Nachbarn nicht gestört werden.
Sofern es auf Basis einer gewerblichen Tätigkeit ausgeübt wird, kann es sein, dass in der Teilungserklärung dazu eine Regelung existiert, wonach die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis gebeten werden muss. Dazu sollte HV was wissen.
aus meiner Sicht ist hier kein Verbot möglich.
Heutzutage gibt es doch auch sogenannte Home-Offices
also arbeiten von zu Hause aus.
Entscheidend dürfte sein, ob durch diese Tätigkeit
andere Nachbarn über das normale Mass hinaus
gestört werden.
Und das sehe ich bei „Schach“ wirklich nicht.
Anders wäre es z.B.bei einem Salsa-Kurs.
Grüße
Aira92
Das sollte im Kaufvertrag der Eigentumswohnung geklärt sein,lesen Sie die Teilungserklärung nach. Sonst sollten Sie besser den Verwalter fragen (um Ärger mit den Miteigentümern zu vermeiden), dem sollte der Vertrag bekannt sein. juliuszwo
da ich davon ausgehe, dass es nicht als „Fulltimejob“ ausgeübt wird und nicht von morgens bis abends „Schüler“ durchs Haus rennen, denke ich mal, dürfte das keinen stören. Aber die einfachste Variante ist die, mit den Nachbarn kurz zu sprechen und dann steht dem Unterrichten nichts mehr im Wege.