Eigentumswohnung

Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen , für meinen Sohn.
Er 36J. hat leider bis immer mal wieder von HarzIV gelebt.
Nach meinem Ableben oder auch schon früher (MIT Nießbrachrecht) sollte er diese Wohnung dann erben.
Was muss ich beachten? Größe ? ??
was noch?
Und kann ich sie Ihm überhaupt vererben ohne das er sie wieder veräußern muss?
mfg Inge

Hallo Inge,
bitte mit einem Anwalt besprechen, der sich mit Sozialrecht auskennt. Bei Hartz IV dürfen bestimmte Wohnungsgrößen nicht überschritten werden. Der Sohn müsste die Wohnung später auf alle Fälle selbst nutzen. HartzIV sicher sind nur bestimmte Formen der Altersvorsorge, wie z.B. Rürup und Riesterverträge. Ob eine selbstgenutzte Wohnung dazugehört und ob es Wertgrenzen gibt, weiß ich nicht.
LG Wohnungsfee

Hallo,

bei Fragen bitte FAQ:1129 beachten, denn sonst werden sie gelöscht.

Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen ,

Also bitte nicht schreiben ich möchte,

sondern Frau X möchte.

Außerdem hat diese Frage nichts mit Mietrecht zu tun.
Das Brett Rechtsfragen würde besser passen.

Gruß Merger

bin leider kein Erbrecht-Experte.
Alternative wäre aber, er wird gleich Eigentümer
aber mit Nießbrauchrecht für Sie.
VG