Eigentumswohnung

Hallo,
wir haben uns am Montag eine Eigentumswohnung (1972 Bj, Wohnfläche 120qm, 450qm Garten, Dachboden ausbaufähig, Wintergarten, Boden Buche Parkett, großer Kellerraum, Waschküche, Garage,) angeschaut, die uns wirklich gut gefallen hat.
Jetzt hab ich aber trotzdem noch einige Fragen zum Kauf dieser Wohnung.

  1. Wie viel Eigenheimzulage bekommt man beim Kauf der Wohnung?

  2. Wie ist das wenn wir in ein paar Jahren evtl. die Wohnung darunter dazukaufen würden, bekommt man da auch irgendwelche Zuschüsse vom Staat, oder evtl sogar nochmal EZL?(Ist ein 2Fam Haus wo unten noch eine ältere Frau (94Jahre)wohnt. Deswegen überlegen wir ob wir den Rest evtl. später dazukaufen.

  3. Was sollten wir auf jeden Fall noch vor dem evtl. Kauf beachten?

  4. Wie genau geht man bei dem Kauf vor? (Wegen Notar Geld usw)

Sind für jeden Rat dankbar, da wir auf diesem Gebiet noch ziemlich unerfahren sind!!!
Schon mal danke im voraus
Gruß
Dani

Hallo Dani,

der Fördergrundbetrag (ohne zusätzliche Elemente für Öko-Investitionen und so) kommt derzeit noch auf 10.000 €, verteilt auf acht Jahre.

Der Betrag sollte aber nicht in die Planung der Finanzierung einbezogen werden:

Es ist einigermaßen wahrscheinlich, dass die Eigenheimzulage wegfallen wird. Und wenn sie wegfällt, ist keineswegs klar, ob sie für Objekte, für die irgendwann jetzt ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, noch gewährt werden wird oder nicht. Auch eine ganze Reihe anderer Stichtage und Kriterien sind denkbar.

Wenn Ihr die EHZ noch bekommt, ists natürlich nett, wenn die jährlichen 1.250 € als Sondertilgung in ein Darlehen fließen können. Vor allem während der ersten vier Jahre, wenn fast keine Tilgung zu sehen ist, hebt das die Moral der Truppe ziemlich. Aber mit der EHZ kalkulieren darf man wie gesagt eher nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo Dani,
leider ist die Aussage von Martin nicht ganz korrekt.
Die Höhe der EHZ beträgt nicht fest 1250 € pro Jahr, sondern lediglich 1% der Kaufsumme Eurer Eigentumswohnung und maximal 1250 € pro Jahr (plus evtl. Kinderzulagen). Wenn die Wohnung also „nur“ 80 000 € kostet gibt es auch nur 800 € pro Jahr für einen Zeitraum vonn 8 Jahren. Allerdings, und da gebe ich Martin recht, ist das alles wahrscheinlich nur noch eine Frage der Zeit. Die Diskussionen um die EHZ wirst Du ja sicher im Fernsehen etc. mitbekommen haben.

Wenn Ihr die zweite Wohnung später auch noch kaufen wollt habt Ihr auch dafür die Möglichkeit die EHZ in Anspruch zu nehmen, falls es sie dann noch gibt.
Bisher gilt: Jeder, der die Bedingungen erfüllt (Einkommen, Nutzung der Wohnung etc.) hat in seinem Leben einmal das Recht die EHZ in Anspruch zu nehmen. Ehepaare dementsprechend zweimal.

Was dies und Deine anderen Fragen angeht sollten wir evtl. einmal Kontakt aufnehmen um alles weiter zu erörtern. Ich schick Dir eine mail mit meiner Tel-Nummer und mail Adresse.

Viele GRüße, Frank Scholtysek

Hallo,

Wenn Ihr die zweite Wohnung später auch noch kaufen wollt habt
Ihr auch dafür die Möglichkeit die EHZ in Anspruch zu nehmen,
falls es sie dann noch gibt.

Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig! M.W. gibt es aufgrund des räumlichen Zusammenhangs der beiden Objekte für die 2.Wohnung dann keine EHZ mehr.

Freundliche Grüße

wolle