Hallo, angenommen ein Steuerzahler wäre Besitzer einer ETW. Warum würde dort von Finanzamt die Größe des Grundstückes und der qm-meterpreis angefordert?
Gruss,
WKN
Hallo, angenommen ein Steuerzahler wäre Besitzer einer ETW.
Warum würde dort von Finanzamt die Größe des Grundstückes und
der qm-meterpreis angefordert?
Gruss,
WKN
Zur Festsetzung bzw. Fortschreibung des Einheitswertes, welcher die Grundlage für die von der Stadt/Gemeinde festzusetzende Grundsteuer darstellt.
Grüße
Chris
Ah, klingt logisch!
Aber haben die die Daten nicht schon, da der Eigentümer bereits eine Einheitswertermittlung erhalten hat?
Hat sich etwas geändert? evtl. Eigentümer? Oder wurde vielleicht ein Bauantrag gestellt, so dass die Jungs jetzt meinen die Hütte ist mehr wert?
Hat sich etwas geändert? evtl. Eigentümer? Oder wurde
vielleicht ein Bauantrag gestellt, so dass die Jungs jetzt
meinen die Hütte ist mehr wert?
Nein, ist erst im letzten Jahr gekauft worden…