es wird beabsichtigt eine Wohnung in einem sog. Betreuten Wohnen zu kaufen (als sog. Kapitalanleger). Die Anlage wird im Juni 2006 bezugsfertig sein. Wie sieht hier die steuerliche Abschreibung für das Jahr 2005 (sofern es eine gibt) und für die folgenden Jahre aus?
gehe davon aus, dass der erwerber nicht selbst darin wohnt, da du ja von kapitalanlage schreibst - die wohnung also vermietet wird - für 2005 gibts keine abschreibung, da erst nach fertigstellung möglich - danach kann wohl die degressive afa in anspruch genommen werden - z.zt. glaube ich 4 % für die ersten 8 jahre… bin mir aber nicht sicher
gruß inder
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es wird beabsichtigt eine Wohnung in einem sog. Betreuten
Wohnen zu kaufen (als sog. Kapitalanleger). Die Anlage wird im
Juni 2006 bezugsfertig sein. Wie sieht hier die steuerliche
Abschreibung für das Jahr 2005 (sofern es eine gibt) und für
die folgenden Jahre aus?
Vielen Dank!
Franky
hi,
gehe davon aus, dass der erwerber nicht selbst darin wohnt, da
du ja von kapitalanlage schreibst - die wohnung also vermietet
wird - für 2005 gibts keine abschreibung, da erst nach
fertigstellung möglich - danach kann wohl die degressive afa
in anspruch genommen werden - z.zt. glaube ich 4 % für die
ersten 8 jahre… bin mir aber nicht sicher
Hallo,
beim sogenannten betreuten Wohnen muss man allerdings etwas vorsichtig sein, die Räume müssen tatsächlich Wohnzwecken dienen, sonst gibt es nur die lineare AfA i.H.v. 2%.
Erforderlich ist, dass die Räume eine eigenständige Haushaltsführung zulassen und der Bewohner über sie die tatsächliche und rechtliche Sachherrschaft hat. Ferner müssen mindestens eine Heizung, eine Kochgelegenheit, ein Bad und eine Toilette vorhanden sein (BFH-Urteile v. 30. September 2003 IX R 9/03, IX R 2/00 und IX R 7/03).