hallo liebe Experten,
folgendes :
ich hoffe ich kann es verständlich genug schreiben .
Ein Eigentümer hat 12 ETW, er selber Verwaltet die Mieteinnahmen usw. ,
beim Finanzamt hat man Ihn auf nachfrage gesagt er sei nicht verpflichtet eine Gewerbe anzumelden, weil die Wohnungen auch nur seine sind, also er Verwaltet ja keine Fremde Wohnungen .
Ist es wirklich so, dass man für soviel Whg keine Gewerbe anmelden muss ?
Bei der Bank, wo seine Mieteinnahmen ( ca. 4150 € ) eingehen hat man ihn gesagt, dass er unbedingt ein Geschäftskonto eröffnen muss, weil die Mieteinnahmen nicht auf ein Privatkonto eingehen dürfen, jedenfalls nicht in der Höhe .
Stimmt das wirklich, oder will die Bank nur Geld verdienen durch das Geschäftskonto ?
Ist das eher eine Vorteil für den Eigentümer ( Vermieter )
oder eher nicht ?
Kann die Bank verbieten, dass die Mieteinnahmen auf das normale Girokonto eingezahlt werden ?
Für eure Hinweise und antworten danken wir euch im voraus .
netten Gruss
Samir
ab wieviel ETW ist man verpflichtet sich Gewerblich anzumelden ?
durch die ETW bekommt man Selbstverständlich auch Mieteinnahmen auf das Konto überwiesen, ( wenn die Mieter zahlen ).
So jetzt verlangt die Bank das man ein Geschäftskonto eröffnet weil die Mieteinnahmen ( ca. 4200 € mon. ) nicht mehr auf ein Privatkonto mehr geführt werden können.
Aber der Eigentümer hat garkeine Gewerbe für die Wohnungen, weil er