Eigentumswohnung ab wann Gewerblich ?

hallo liebe Experten,

folgendes :

ich hoffe ich kann es verständlich genug schreiben .

Ein Eigentümer hat 12 ETW, er selber Verwaltet die Mieteinnahmen usw. ,
beim Finanzamt hat man Ihn auf nachfrage gesagt er sei nicht verpflichtet eine Gewerbe anzumelden, weil die Wohnungen auch nur seine sind, also er Verwaltet ja keine Fremde Wohnungen .

Ist es wirklich so, dass man für soviel Whg keine Gewerbe anmelden muss ?

Bei der Bank, wo seine Mieteinnahmen ( ca. 4150 € ) eingehen hat man ihn gesagt, dass er unbedingt ein Geschäftskonto eröffnen muss, weil die Mieteinnahmen nicht auf ein Privatkonto eingehen dürfen, jedenfalls nicht in der Höhe .

Stimmt das wirklich, oder will die Bank nur Geld verdienen durch das Geschäftskonto ?

Ist das eher eine Vorteil für den Eigentümer ( Vermieter )
oder eher nicht ?

Kann die Bank verbieten, dass die Mieteinnahmen auf das normale Girokonto eingezahlt werden ?

Für eure Hinweise und antworten danken wir euch im voraus .

netten Gruss

Samir

ab wieviel ETW ist man verpflichtet sich Gewerblich anzumelden ?

durch die ETW bekommt man Selbstverständlich auch Mieteinnahmen auf das Konto überwiesen, ( wenn die Mieter zahlen ).

So jetzt verlangt die Bank das man ein Geschäftskonto eröffnet weil die Mieteinnahmen ( ca. 4200 € mon. ) nicht mehr auf ein Privatkonto mehr geführt werden können.

Aber der Eigentümer hat garkeine Gewerbe für die Wohnungen, weil er

Hallo,

mir ist völlig unklar weshalb ein Vermieter nicht alle Einkünfte auf einem Konto führen soll. Sofern es zu sterulichen Fragen käme, muss dann eben der Vermieter dafür sorgen, dass die notwendigen Antworten gegenüber einem Finanzamt möglich sind.

Möglicherweise verwechselt die Bank diese Zahlungen mit Zahlungen an eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Da hier der Vermieter alleiniger Besitzer der Wohnungen ist, liegt keine WEG vor. Mir jedenfalls sind keine Erkenntnisse bekannt, dass hier eine wirtschaftliche Trennung zu erfolgen hat.

Gruss Günter

Ist es wirklich so, dass man für soviel Whg keine Gewerbe
anmelden muss ?

hier werden nur die eigenen Wohnungen verwaltet. Es werden hier üblicherweise keine Einküfte aus gewerblicher Tätigkeit ( Hausverwaltung) anfallen, weil der Vermieter in solchen Fällen diese Verwaltungskosten nicht umlegen kann.

Bei der Bank, wo seine Mieteinnahmen ( ca. 4150 € ) eingehen
hat man ihn gesagt, dass er unbedingt ein Geschäftskonto
eröffnen muss, weil die Mieteinnahmen nicht auf ein
Privatkonto eingehen dürfen, jedenfalls nicht in der Höhe .

Man sollte mit dem Berater der Bank ein Gespräch führen, wie er solche Massnahmen begründen will.

Stimmt das wirklich, oder will die Bank nur Geld verdienen
durch das Geschäftskonto ?

Ist das eher eine Vorteil für den Eigentümer ( Vermieter )
oder eher nicht ?

Kann die Bank verbieten, dass die Mieteinnahmen auf das
normale Girokonto eingezahlt werden ?

Nein

Gruss Günter

Hallo Samir,

die Vermietung von eigenen Wohnungen fällt unter private Vermögensverwaltung. Es handelt sich nicht um ein Gewerbe.

Die Bank kann nicht verlangen, ein gesondertes Konto zu eröffnen. Diese Entscheidung kannst nur Du treffen. Jedoch bietet es sich bei einer großen Anzahl von vermieteten Wohnungen an, ein Mietkonto (Einnahmen/Ausgaben)einzurichten, aber nur wegen der Übersichtlichkeit.
Gruß
Michael

ich danke euch für die antworten !

netten Gruss

Samir