Eigentumswohnung an Einrohrheizung falsch angeschlossen - wer zahlt?

Hallo zusammen,

meine Eigentumswohnung ist falsch an die Hauptstränge der Heizung angeschlossen (Vor- und Rücklauf vertauscht). Es ist eine Einrohrheizung.

Jetzt gibt es ja 2 Möglichkeiten. 1. Alle Heizkörperventile austauschen oder den Hauptstrang kreuzen.

Die Verwaltung sagt, es ist eine Frage, wem das Hauptventil am Hauptstrang gehört (Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum).

Laut Teilungserklärung ist das Hauptventil mir (Sondereigentum). Was bedeutet  das? Wenn die Ventile mir gehören, dann hat die Hausverwaltung die Leitungen falsch an meine Ventile angeschlossen und muss die Kosten übernehmen? Oder wenn Sie mir sind, dann muss ich den Fehler selbst beheben, da ich verantwortlich für den korrekten Anschluss bin?

Ich verstehe das einfach nicht :frowning: Danke für eure Hilfe!!

Hallo Fragewurm,

  1. Bist du eigentlich hier falsch, das ist eine Rechtsfrage!

Laut Teilungserklärung ist das Hauptventil mir
(Sondereigentum). Was bedeutet  das? Wenn die Ventile mir
gehören, dann hat die Hausverwaltung die Leitungen falsch an
meine Ventile angeschlossen und muss die Kosten übernehmen?
Oder wenn Sie mir sind, dann muss ich den Fehler selbst
beheben, da ich verantwortlich für den korrekten Anschluss
bin?

Ich verstehe das einfach nicht :frowning: Danke für eure Hilfe!!

  1. Ich auch nicht, weil da noch einiges an Infos fehlt!
    Ist das eine neue Eigentumswohnung oder hast du die Heizanlage umbauen lassen?

Grundsätzlich ist das ein grober Baumangel und der geht zuerst einmal zu Lasten der ausführenden Firma, bzw. deren Auftraggeber. Da stellt sich die Frage, wer das verbockt hat.
Als versteckter Mangel, wäre da der Verkäufer zuerst der Ansprechpartner, weil er dir etwas defektes verkauft hat.
Aber da gibt es wiederum Fristen und darüber sagst du nichts.

Allerdings ist da noch zu sagen, dass die Verwaltung nicht der Eigentümer ist, obwohl diese sich oft so verhalten, sondern die Stockwerkeigentümergemeinschaft!
Die Verwaltung ist nur von der Stockwerkeigentümergemeinschaft angestellt und kann von dieser normal gekündigt werden.
Die Eigentümerversammlung kann Beschlüsse, innerhalb der Rechtsgrundlagen, beschliessen, welche die Verwaltung dann umsetzen muss, auch wen dies der Verwaltung nicht in den Kram passt!

Zuerst muss aber abgeklärt werden, wann und vom wem der Fehler begangen wurde.

MfG Peter(TOO)