Eigentumswohnung an Messebesucher vermieten

Hallöchen,
Eigentumswohnung an Geschäftsleute oder Messebesucher vermieten. Was ist alles beachten?
Kann die Einrichtung steuerlich abgesetzt werden und wie/wo kann geworben werden. Belinda

Ist diese Art der Nutzung durch die Gemeinschaft abgesegnet bzw. sieht es die Teilungserklärung vor?

vnA

…ich würde mich mal informieren ab wann du Umsatzsteuerpflichtig wirst.

In einem unserer letzten Projekte hat der Vermieter mit uns einen normalen Mietvertrag für einen Monat geschlossen - mit der Begründung das er damit die Umsatzsteuer umgeht… ansonst gelte er als Beherberungsgewerbe.

Gruss Keuper