bei mir stellt sich die frage, ob ich meine eigentumswohnung im gange der vorweggenommenen erbfolge an meinen junior (unter ein jahr ;o) ) vererbe.
ist das grundsätzlich möglich?
wenn ja, wie sieht es da mit dem einkommen/einnahmen aus der vermietung aus?
hat der junior darauf steuern zu zahlen, oder hat er einen erwerbsfreibetrag, kann er kosten abziehen, die anfallen, die er aus den mieterträgen erzielt?
Aber es sollte nicht hopplahopp gemacht werden, sondern es sollte mit Hilfe eines Steuerberaters und eines Notars ein Vertrag aufgesetzt werden, der Dich nicht völlig rechtlos macht. Stichwort Wohnrecht. Sonst kann es Dir passieren, daß Dich Dein Junior irgendwann aus der Wohnung wirft. Zudem sind Akspekte wie Wohnungserhalt und -verwaltung etc. auch nicht problemlos.
Freibeträge und steuerliche Aspekte kannst Du auch mit den Steuerberater klären.
noch eine Ergänzung: Ohne Vormundschaftsgericht wird es vermutlich nichts werden, denn die Annahme der Wohnung als Geschenk / vorzeitiges Erbe ist kein „lediglich vorteilhaftes Rechtsgeschäft“, da hieran auch finanzielle und rechtliche Pflichten hängen. Und ein solches Rechtsgeschäft dürfen minderjährige nicht alleine abschließen. D.h. man muss zum Vormundschaftsgericht und sich die Sache genehmigen lassen. Dann wird für die Annahme ein Vormund (Eltern dürfen wg. 181 BGB hier nicht selbst den Vormund geben) bestellt, der diese dann ggf. für das Kind erklärt.
Gruß vom Wiz
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