Eigentumswohnung, Arbeitszimmer

Hallo Leute,

Folgender Steuerfall angenommen:

Arbeitnehmer arbeitet bei einer Firma, die ihm keinen Arbeitsplatz in der Fa. zur Verfügung stellt. Arbeitnehmer arbeitet somit im Homeoffice.

Arbeitnehmer kauft Altbau-Eigentumswohnung BJ vor 1980, auf Finanzierung, richtet dort Arbeitszimmer ein.

Frage, welche Kosten kann Arbeitnehmer ansetzen

a) bei der Anschaffung der Eigentumswohnung (Abschreibung, laufende Kosten?)
b) zusätzlich durch vorhandenes Arbeitszimmer
c) kann Arbeitnehmer Umzugskosten ev. steuerlich geltend machen?
(Angenommen, dass alte Wohnung nur 2Raum war, für Tätigkeit aber ein
zusätzliches Zimmer benötigt wird)

Bin mal gespannt, wie ihr diesen Fall seht

Gruß

Markus

Hallo,

Arbeitnehmer kauft Altbau-Eigentumswohnung BJ vor 1980, auf
Finanzierung, richtet dort Arbeitszimmer ein.

Frage, welche Kosten kann Arbeitnehmer ansetzen

a) bei der Anschaffung der Eigentumswohnung (Abschreibung,
laufende Kosten?)

da eigengenutzte Wohnung ist da steuerlich nichts abzusetzen, aber Eigenheimzulage möglich

b) zusätzlich durch vorhandenes Arbeitszimmer

anteilige Kosten des Zimmers sind abzugsfähig als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
http://www.steuernetz.de/fachinfos/checklisten/stsp/…
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/index3.htm

c) kann Arbeitnehmer Umzugskosten ev. steuerlich geltend
machen?
(Angenommen, dass alte Wohnung nur 2Raum war, für Tätigkeit
aber ein
zusätzliches Zimmer benötigt wird)

m.E.ja, ich habe aber nicht im Kommentar nachgeschaut. Ich denke, dass es geht, weil eine berufliche Veranlassung (Einrichtung des Heimarbeitsplatzes) vorliegt.

Viele Grüße
C.