Eigentumswohnung auf Pflichtteil verzichten

Guten Morgen,
Meine Eltern haben eine Eigentumswohnung. Sie haben sich gegenseitig in einem handschriftlichen Testament als Erbe eingesetzt und mich nach Beider Ableben als Erbin.
Wie verhält es sich, wenn ein Elternteil stirbt?
Dann würde mir als Einzelkind ja ein Pflichtanteil zustehen.
Wenn ich aber darauf verzichte, so dass das andere noch lebende Elternteil alles erbt, und nicht wegen dem Pflichtteil gezwungen ist die Wohnung womöglichzu verkaufen. Was ich auf gar keinen Fall will.
Was müssen wir unternehmen um das zu regeln. Sodass dann nach Ableben Beider, trotz meines Verzichtes auf den Pflichtanteil, ich als Alleinerbin (bzw. mit meinem Ehemenn) mir nichts verloren geht???

Denke mal das müßte notariell beglaubigt werden. Finde das ganz schön kompliziert.

Ganz herzlichen Dank im voraus

Meine Meinung.
Sie müssen nichts unternehmen.Nach Ableben des Zweiten Elternteils erben Sie sowieso Alles.
Das Testament Ihrer Eltern wird Berliner Testament
genannt.
Nachteil des Berliner Testaments: Testament kann nach Ableben des ersten Elternteiles nicht mehr geändert werden.
Nachteil bei Verzicht auf das Pflichteil bei Ableben des ersten Elternteiles:Überlebender Elternteil kann Vermögen verbrauchen. Für Sie als Schlußerben bleibt nur der Rest, der vielleicht weniger als das ursprüngliche Pfichtteil war.

hallo emine1961
ist das testament notariell beglaubigt?
im normalfall erbt ihr lebendes elternteil. erst wenn das verstorben ist, erben sie das vermögen
ist das testamen, welches ihre eltern aufgesetzt haben nicht notariell beglaubigt, muss ein erbschein beantragt werden und der kostet ein bruchteil vom vermögen.
der lebende elternteil sollte ein testament machen, natürlich notariell beglaubigt, in dem sie als alleinerbin eingesetzt werden.
ansonsten sind sie als einziges kind sowieso haupterbe.
aber wie schon gesagt, müssen sie bei einem nicht notariell beglaubigten testament ein erbschein beantragen, und der wird eventuell teuer, je nachdem, was ihr eltern finanziell gespart hatten.
liebe grüsse sicha

Hallo,
natürlich kann man notariell auf seinen Pflichtteil verzichten, das wird meist nur gemacht, wenn noch andere Geschwister vorhanedn sind und Vermögen schon vorher verteil wurde.
Niemand muss seinen Pflichtteil geltend machen. Von daher wäre es auch ok, wenn ihr jetzt nichts macht!

Dass Ihnen als sogenannter Schlusserbe garantiert die EW zufällt, ist per Testament oder Erbvertrag selbst notariell nicht absicherbar. Nur eine Übertragung unter Lebenden wäre sicher. Der Angelpunkt ist das Grundbuch. Solange dort keine „Blockade“ zu Lasten des eingetragenen Eigentümers eingetragen steht, ist eine freie Verfügung möglich. Würde der überlebende Gatte laut Testament allerdings nur Vorerbe werden und Sie Nacherbe, dann wird eine Verfügungsbeschränkung zu Lasten des Witwers/der Ww. eingetragen. Diese Formulierung überlassen Sie aber bitte einem Notar! Dieser wird (kostenneutral) alle Vor- und Nachteile erklären. Die Gebühren sind übrigens im Endergebnis sogar günstiger, als private Testamente!
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)

Wo ist den das Problem? Es gibt doch ein Testament das dich als Schlusserbe einsetzt! Somit wirst du bei Tod den Letztversteberbenden Alleinerbe. Notariell beurkundet muss da gar nichts werden. Man sollte sich ur über die Form eines privatschriftlichen Testamentes zwischen Ehegatten klar sein. § 2267, 2247 BGB.

Opional könnte auch ein Erbvertrag erstellt werden - dies geht jedoch nur vor dem Notar.

ml

ml.

Vielen liebe Dank, für die schnelle Antwort
LG

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Hallo, bei dem von Ihren Eltern verfassten Testament handelt es sich um ein sogenanntes Berliner Testament zwischen Eheleuten. Dies bedeutet, dass der Überlebende den Erstversterbenden alleine beerbt und erst nach dem Tod des Letztversterbenden der nachbenannte Erbe alles erbt. Mit dem Pflichtteil hat dies nichts zu tun, da sonst die Wohnung tatsächlich verkauft werden müsste, es sei denn, der überlebende Ehegatte hätte noch genügend Geld, um den Pflichtteil auszahlen zu können. MfG Löwenkind

herzlichen Dank für Ihre erbrechtlich Anfrage.

Eine Lösung wäre, wenn Ihre Eltern sich gegenseitig nur als Vorerben einsetzen, nach dem Erstversterbenden und Sie als Nacherbin.
Dann dürfte die Wohnung nicht ohne Ihre Einverständnis verkauft werden und Sie hätte die Sicherheit, dass Sie die Wohnung nach dem Todes Überlebenden erhalten.

Ein entsprechendes Testament könnte auch ohne Notar erfolgen. Allerdings bestünde die Gefahr, dass Ihre Eltern das Testament erneut ändern.

Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, dass Ihnen durch einen notariellen Erbvertrag das Haus vermacht wird.

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Ihre Eltern Ihnen bereits jetzt die Wohnung übertragen, und sich die Eltern ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehalten. Auch hierfür wäre einen notarielle Übergabevertrag notwendig.

Ich empfehle Ihnen - bei einer entsprechenden Bereitschaft Ihre Eltern - bei einem Fachanwalt für Erbrecht die verschiedenen Alternativen prüfen zu lassen.

Gerne stehe ich Ihnen auch insoweit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo Emine,
Ja ich würde mir das notariel sicher machen.
Falls ein Elternteil stirbt und der überlebende Teil nocheinmal heiratet,sieht die Sache schon wieder anderst aus.( erlebt bei meiner Freundin…)
l.G

Hallo Emine 1961,
normal kann Dir nichts verloren gehen. Du bist so Schlußerbin und bekommst dann alles.
Um ganz sicher zu gehen, können Deine Eltern auch einen Erbvertrag machen. Dieser muss dann von einem Notar angefertigt werden. An diesen Erbvertrag sind dann beide Elternteile gebunden, auch der Überlebende.
Dass das so geregelt wurde, habe ich schon in meiner eigenen Familie erlebt. (Großeltern/Eltern).
mfg
Lara50

Vielen liebe Dank, für die schnelle Antwort

kein problem, gerne geschehen. ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen.
lg sicha

Hallo,

den Pflichtteil muss man nicht fordern, das kann man. Wenn Du also den Pflichtteil nicht fordern willst, musst Du einfach im 1. Todesfall nichts tun. Wenn Deine Eltern auf Nummer sicher gehen wollen, damit Du nicht zwischenzeitlich Deine Meinung änderst, dass muss der Pflichtteilverzicht notariell beurkundet werden.

Ingeborg

Es handelt sich hier um ein sogen. Berliner Testament, der einzige der sich darüber freut ist der Fiscus, da dieser doppelt kassiert.

Die Eltern könnten einen sogen. Erbfolgevertrag machen und den überlebenden Ehegatten ein Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit einräumen. D.h. der überlebende Ehegatte ist nicht Erbe sondern hat den Nießbrauch (alle Rechte und Pflichten wie Eigentümer, Ausnahme er kann es nicht verkaufen, da du der Erbe bist) Du würdest dann als Alleinerbe eingesetzt. Das Finanzamt kassiert hier nur einmal.